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Medienrat genehmigt München Live TV unterschiedliche Programmgestaltung von RTL-Fernsehfenster und zeitgleichem Lokalprogramm
15.12.2005 | 74 2005
Die unterschiedlichen Programmteile sind nur im Münchner Kabel (S 10) und über das digitale Antennenfernsehen (DVB-T) zu sehen, da im Oberland (Garmisch-Partenkirchen und Bad Tölz/Miesbach) nur eine Leitungszuführung besteht. Die München Live TV GmbH & Co. KG begründete ihren entsprechenden Antrag auf Programmänderung damit, dass das RTL-Fenster von einem jüngeren Publikum genutzt werde als das Angebot von münchen.tv und deshalb anders vermarktet werden müsse.
Da die Fernsehsatzung der BLM bisher keine programmliche Differenzierung zwischen RTL-Fernsehfenster und zeitgleichem Lokalprogramm in demselben Versorgungsgebiet vorsah, wurde zeitgleich die Satzung in § 8 Abs. 3 geändert. Eine entsprechende Satzungsänderung hat der Medienrat ebenfalls in der Sitzung am 15. Dezember 2005 beschlossen.
>> Kontakt: Bettina Pregel, Tel. (089) 63 808-318, bettina.pregel@blm.de