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- 2005
Ein Bußgeld in Höhe von 15.000 Euro für insgesamt 15 absolut unzulässige und jugendgefährdende Internet-Angebote hat die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) gegen einen Internet-Anbieter in München verhängt. Im übrigen wird dem Anbieter untersagt, die betroffenen Seiten weiter im Internet zu verbreiten. "Damit setzt die Landeszentrale konsequent ihre Aufsicht im Internet-Bereich fort, in deren Rahmen mittlerweile mehr als 40 Verfahren gegen bayerische Internet-Anbieter laufen", erklärt BLM-Präsident Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring.
Mit dem Bußgeldbescheid setzt die BLM einen Beschluss der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) um, nach deren Auffassung die betroffenen Angebote gegen Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages verstoßen, weil sie Kinder und Jugendliche in „unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung“ darstellen. Die KJM ist als Organ der Landesmedienanstalten seit 2003 bundesweit für die Bewertung von Angeboten im privaten Rundfunk und in Telemedien zuständig.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um Bildergalerien im Internet mit „Posenfotos“ von minderjährigen Mädchen. Es handelt sich dabei nicht um Kinderpornographie. Doch besteht die Gefahr, dass solche Posenfotos den Voyeurismus von Personen mit pädophilen Neigungen bedienen. Die Posenfotos der jungen Mädchen werden bereits in den frei zugänglichen Vorschaugalerien und nicht nur im vermeintlich zugangsbeschränkten Mitgliederbereich gezeigt. Die Internet-Seiten präsentieren die Mädchen in objekthafter Weise und reduzieren sie auf eine geschlechtsbetonte, sexualisierte Darstellung, die für Kinder und Jugendliche nicht natürlich ist. Es handelt sich dabei offensichtlich nicht um spontan entstandene Fotografien. Durch die jeweils eingenommenen Positionen der abgebildeten Mädchen wird vielmehr deutlich, dass auf eine sexuelle Stimulation des Betrachters abgezielt wird.
>> Kontakt: Bettina Pregel, Tel. (089) 63 808-318, bettina.pregel@blm.de
Mit dem Bußgeldbescheid setzt die BLM einen Beschluss der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) um, nach deren Auffassung die betroffenen Angebote gegen Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages verstoßen, weil sie Kinder und Jugendliche in „unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung“ darstellen. Die KJM ist als Organ der Landesmedienanstalten seit 2003 bundesweit für die Bewertung von Angeboten im privaten Rundfunk und in Telemedien zuständig.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um Bildergalerien im Internet mit „Posenfotos“ von minderjährigen Mädchen. Es handelt sich dabei nicht um Kinderpornographie. Doch besteht die Gefahr, dass solche Posenfotos den Voyeurismus von Personen mit pädophilen Neigungen bedienen. Die Posenfotos der jungen Mädchen werden bereits in den frei zugänglichen Vorschaugalerien und nicht nur im vermeintlich zugangsbeschränkten Mitgliederbereich gezeigt. Die Internet-Seiten präsentieren die Mädchen in objekthafter Weise und reduzieren sie auf eine geschlechtsbetonte, sexualisierte Darstellung, die für Kinder und Jugendliche nicht natürlich ist. Es handelt sich dabei offensichtlich nicht um spontan entstandene Fotografien. Durch die jeweils eingenommenen Positionen der abgebildeten Mädchen wird vielmehr deutlich, dass auf eine sexuelle Stimulation des Betrachters abgezielt wird.
>> Kontakt: Bettina Pregel, Tel. (089) 63 808-318, bettina.pregel@blm.de