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- 2005
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner jüngsten Sitzung am 12. Mai den „Gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten zur Gewährleistung des Schutzes der Menschenwürde und des Jugendschutzes“ (JuSchRiL) zugestimmt. Der Medienrat erwartet, dass die Jugendschutzrichtlinien nach drei Jahren überprüft werden.
Die Richtlinien konkretisieren die gesetzlichen Anforderungen des „Staatsvertrages über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien“. Sie wurden von der Kommission für Jugendmedienschutz unter Vorsitz von Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring erarbeitet und am 8. März 2005 von den Gremienvorsitzenden der Landesmedienanstalten abschließend beraten. Sie treten in Kraft, sobald sie von allen Landesmedienanstalten erlassen wurden.
Da die bisherigen Jugendschutzrichtlinien nur für den Rundfunk galten, mussten die im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag enthaltenen Regelungen für Telemedien nun auch in die Richtlinien aufgenommen werden. So wird beispielsweise die neue gesetzliche Bestimmung, wonach die Darstellung von Kindern oder Jugendlichen „in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung“ unzulässig ist, erläutert. Ebenfalls in den Richtlinien geregelt sind die Anforderungen an Altersverifikationssysteme zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen und mögliche Jugendschutzprogramme im Bereich der Telemedien.
Die Jugendschutzrichtlinien sind im Internetauftritt der KJM abrufbar unter: http://www.kjm-online.de/public/kjm/downloads/JuSchRiL2005.pdf.
>> Kontakt: Bettina Pregel, Tel. (089) 63 808-318, bettina.pregel@blm.de