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- 2006
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 9. Februar 2006 die bundesweite Verbreitung des Fernsehangebots
Big Brother der Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG als Spartenprogramm Unterhaltung für die Dauer von acht Jahren genehmigt. Dem Votum des Medienrats ging eine intensive Diskussion voraus. Angesichts der bereits mehrfach geäußerten Kritik des Medienrats an diesem umstrittenen Format seit Beginn der Ausstrahlung, legte der Medienrat Wert auf die Feststellung, dass die Genehmigung mit einer kritischen Würdigung hinsichtlich der programmlichen Qualität und der Gefahr der Missachtung der Menschenwürde in Extremsituationen einhergehe.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt eines positiven Votums der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hinsichtlich der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung sowie eines positiven Abstimmungsergebnisses der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) im Hinblick auf die übrigen Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages.
Der aktuellen Genehmigung des Medienrats ging eine zweijährige Erprobungsphase voraus, in der Premiere die 5. und 6. Staffel von Big Brother auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Landeszentrale ausgestrahlt hat. Ab dem 1. März 2006 soll die Ausstrahlung des Formats nunmehr in den Dauerbetrieb übergehen.
>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63 808-313, wolfgang.flieger@blm.de
Big Brother der Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG als Spartenprogramm Unterhaltung für die Dauer von acht Jahren genehmigt. Dem Votum des Medienrats ging eine intensive Diskussion voraus. Angesichts der bereits mehrfach geäußerten Kritik des Medienrats an diesem umstrittenen Format seit Beginn der Ausstrahlung, legte der Medienrat Wert auf die Feststellung, dass die Genehmigung mit einer kritischen Würdigung hinsichtlich der programmlichen Qualität und der Gefahr der Missachtung der Menschenwürde in Extremsituationen einhergehe.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt eines positiven Votums der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hinsichtlich der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung sowie eines positiven Abstimmungsergebnisses der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) im Hinblick auf die übrigen Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages.
Der aktuellen Genehmigung des Medienrats ging eine zweijährige Erprobungsphase voraus, in der Premiere die 5. und 6. Staffel von Big Brother auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Landeszentrale ausgestrahlt hat. Ab dem 1. März 2006 soll die Ausstrahlung des Formats nunmehr in den Dauerbetrieb übergehen.
>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63 808-313, wolfgang.flieger@blm.de