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Zahlreiche Verfahren im Rahmen der Internet-Aufsicht eingeleitet - BLM-Jugendschutzbericht für das zweite Halbjahr 2005
06.04.2006 | 14 2006
In allen Fällen handelt es sich um unzulässige und jugendgefährdende Inhalte im Internet, zum großen Teil um Bildergalerien mit so genannten Posenfotos von Minderjährigen. Die Verbreitung solcher „Darstellungen von Kindern und Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung“ ist nach dem JMStV absolut unzulässig. So ist gegen einen Internet-Anbieter in München ein Bußgeld in Höhe von 15.000 Euro für insgesamt 15 Angebote verhängt worden.
Die bisherige Erfahrung zeigt, dass die Internet-Aufsicht in der Praxis einige Hürden mit sich bringt und auch an Grenzen stößt. Häufig muss z.B. der verantwortliche Internet-Anbieter erst mühsam ermittelt werden. Dennoch wertet BLM-Präsident Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, der auch Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist, die bisherige Bilanz als „Erfolg in kleinen Schritten“. Um der weit verbreiteten Auffassung, das Internet sei nicht kontrollierbar, entgegen zu wirken, setzt Ring auf Transparenz und Dialog.
Dialog und Informationsaustausch sind auch wichtige Pfeiler der Jugendschutzaufsicht im Rundfunk. So wurde 2001 die „Münchner Jugendschutzrunde“ ins Leben gerufen, die auch im Berichtszeitraum tagte. Im Gespräch mit den Jugendschutzbeauftragten der Münchner TV-Sender sowie Vertretern des Sozialministeriums, des Bayerischen Landesjugendamtes, des Stadtjugendamtes, der Aktion Jugendschutz Bayern sowie der BLM werden aktuelle Programmfragen thematisiert und Bewertungskriterien diskutiert.
>> Kontakt: Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63 808-313, wolfgang.flieger@blm.de