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Medienrat für einheitliche Regelungen bei der Zulassung bundesweiter terrestrischer Übertragungskapazitäten

01.06.2006 | 26 2006
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien hat in seiner Sitzung am 1. Juni 2006 den Präsidenten der BLM beauftragt, bei der Bayerischen Staatsregierung darauf hinzuwirken, den Rundfunkstaatsvertrag und das Baye­rische Mediengesetz um Bestimmungen zu ergänzen, die eine Grundlage für bundesweites Handeln in Länderkompetenz ermöglichen. Dabei geht es ins­besondere um gemeinsame Organisationsverfahren aller Landesmedienanstalten für die Zuweisung terrestrischer Übertragungskapazitäten für originäre Rundfunk­angebote mit bundesweiter Ausrichtung.
 
In Ermangelung einer Vorschrift zur einheitlichen Organisation der in den einzelnen Landesmedienanstalten verfügbaren Übertragungskapazitäten im Rundfunkstaats­vertrag haben die Landesmedienanstalten bei der von Oktober 2005 bis Februar 2006 erfolgten Ausschreibung für ein bundesweites DMB-Pilotprojekt untereinander inhaltliche Eckpunkte so weit wie möglich abgestimmt und das Vorgehen bei der Organisation koordiniert. Mit diesem abgestimmten Verfahren haben die Landes­medienanstalten Neuland betreten. Vor dem Hintergrund der weiteren technischen Entwicklung ist aber davon auszugehen, dass zukünftig weitere Fälle auftreten, bei denen eine einheitliche Organisation in den einzelnen Ländern zur Verfügung stehenden Frequenzen und Kanäle notwendig wird.
 
 
 
 
>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63 808-313, wolfgang.flieger@blm.de