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Medienrat genehmigt Loft TV

13.07.2006 | 35 2006

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 13. Juli 2006 das Spartenprogramm "Loft TV" für die Dauer von acht Jahren genehmigt.
 
Die Loft TV GmbH i.Gr. hatte bereits im Frühjahr 2005 einen Antrag auf Geneh­migung für die bundesweite Verbreitung ihres Programmangebots bei der Landes­zentrale eingereicht. Die Landeszentrale hatte den Antrag an die KEK weiter­geleitet. Der seinerzeitigen Antragstellung lagen Beteiligungsverhältnisse zugrunde, die u.a. eine deutliche Beteiligung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Gegenstand hatten. Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hatte bezüglich des anhängigen Verfahrens um weitere Informationen gebeten und die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz der Landesmedienanstalten (GSPWM) hatte Zweifel an der Zulässigkeit des gestellten Antrags geäußert. Das seinerzeitige Verfahren wurde seitens der Antragstellerin daraufhin nicht weiter verfolgt – gleichwohl wurde der Antrag nicht zurückgenommen.

Zwischenzeitlich stellen sich die Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse der Antrag­stellerin wie folgt dar:
 
Gesellschafter 1. Stufe (Loft TV GmbH):

- Loft TV Vermarktungs- und Holding AG              62,60%
- Odeon Digital Media GmbH                                 37,40%
 
Loft TV soll über ASTRA digital verbreitet werden.
 
Der Anbieter plant ein informatives und unterhaltendes Programm rund um die Themen Lebensart, Kochen, Wohnen, Wellness, Reisen, das vor allem auf die Rezeptionssituation Küche ausgerichtet werden soll. Geplante Formate sind beispielsweise ein Frühstücksfernsehen, Tipps und Tests rund um Waren-, Technik- und Verfahrenstests im Bereich Essen, Trinken und Haushalt, Talk­sendungen, Kochsendungen, aber auch eine Telenovela, Spielshows, Musik- und Infoshows.
 
 
 
>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63 808-313, wolfgang.flieger@blm.de