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Medienrat stimmt Änderung der Teilnehmerentgeltsatzung zu

12.10.2006 | 43 2006

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2006 der vom Verwaltungsrat beschlossenen Änderung der Teilnehmerentgeltsatzung zugestimmt.
 
Mit der Entscheidung vom 26. Oktober 2005 hatte das Bundesverfassungsgericht die Bestimmungen des Bayerischen Mediengesetzes zum Teilnehmerentgelt in ihrer derzeitigen Form für grundgesetzwidrig erklärt. Ausschlaggebend hierfür war, dass das Gesetz die Förderung der Programme nicht in ausreichender Weise von einer gleichgewichtigen Vielfalt der geförderten Programme abhängig mache. Dieses verfassungsrechtliche Defizit führe zur Unvereinbarkeit der gegenwärtigen Regelungen zum Teilnehmerentgelt mit Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz. Insbesondere auch um eine Evaluation des Teilnehmerentgeltsystems und die Auswirkungen von Reduzierungen auf die geförderten Anbieter festzustellen, hatte das Bundes­verfassungsgericht die Gesetzesbestimmungen jedoch weiterhin unein­geschränkt bis 31.12.2008 für anwendbar erklärt.
 
Um den Anforderungen des Bundes­verfassungsgerichts im Rahmen der Satzungs­hoheit der Landeszentrale nachzukommen, sieht die geänderte Teilnehmerentgelt­satzung vor, dass zum einen ein Teil des Teilnehmerentgelts wie bisher verteilt wird („Grundbetrag“). Zur Förderung der gleichgewichtigen Vielfalt in den Programm­angeboten werden nunmehr ergänzend Zuschüsse an Anbieter von lokalen/regio­nalen Programmen gegeben, die für ihr Programm Entgelte an Anbieter von Spartenprogrammen entrichten. Darüber hinaus erhalten die Anbieter besondere Förderbeträge entsprechend den Bewertungen, die sie in der Funk­analyse erzielt haben. Die Entscheidung, welche Beträge entsprechend dem alten System oder dem neuen System verteilt werden, obliegt dem Verwaltungsrat bei seinen Haushalts­entscheidungen.
Bei den übrigen Änderungen der Teilnehmerentgeltsatzung handelt es sich im Wesentlichen um redaktionelle Klarstellungen, die die materiellen Regelungen unberührt lassen. Die Satzung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.


>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63 808-313, wolfgang.flieger@blm.de