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Medienrat stimmt Änderung der Teilnehmerentgeltsatzung zu

08.05.2008 | 31 2008
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2008 einer vom Verwaltungsrat beschlossenen Änderung der Teilnehmerentgeltsatzung zugestimmt. Zwar wurde das Teilnehmerentgelt durch das Änderungsgesetz des Bayerischen Mediengesetzes zum 31.12.2007 aufge­hoben, da jedoch noch Altinkasso abzu­wickeln ist, bleiben die Regeln über die Erhebung des Teilnehmerentgelts weiterhin gültig und notwendig. Allerdings entsprechen die Bestimmungen über die Verwen­dung und Verteilung des Teilnehmerentgelts (§§ 9 – 14 TES) nicht mehr dem gel­tenden Recht und werden deshalb gestrichen.
 
Diese Änderung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft.
 
 
 

>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de