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Crossmedia - Risiken für lokale Medienmärkte oder: Was darf der öffentlich-rechtliche Rundfunk?
02.07.2008 | L10 2008
Fokusierung auf diese Fragestellung sorgten vor allem Rainer Tief vom Bayerischen Rundfunk und Dr. Holger Paesler, Geschäftsführer des Verbands bayerischer Zeitungsverleger. Moderiert wurde die Veranstaltung von Hans Joachim Werner, Mitglied der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag und Medienrat.
Rainer Tief zielte vor allem auf die Möglichkeiten der Mediatheken ab, die es den öffentlich-rechtlichen Anstalten erlauben würden, neben den linearen Angeboten nachhaltige Inhalte anzubieten, die von den Zuschauern wie Lexika genutzt werden könnten. Er räumte allerdings in der Diskussion auch ein, dass die Gebührenfinanzierung auch eine Verpflichtung sei, die es verbiete alles im Netz zu machen, was möglich sei. Dafür gebe es im Entwurf zum Rundfunkstaatsvertrag auch eine so genannte Negativliste. Tief bestritt allerdings, dass der Bayerische Rundfunk mit seinen Angeboten regionalen Zeitungsverlegern bzw. lokalen Internetanbietern Konkurrenz mache. Im Gegenteil biete der BR allen Interessenten eine Zusammenarbeit im Netz an. Bedingung dafür sei lediglich, dass immer deutlich bleibe, dass das entsprechende Bildmaterial vom BR stamme.
Holger Paesler nannte die aktuelle Diskussion um den 12. Rundfunkänderungsstaats-vertrag eine „extrem harte Auseinandersetzung“, in der sich bisher der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinen Forderungen weitgehend durchgesetzt hätte. Man müsse allerdings abwarten, wie die EU die Umsetzung ihrer Vorgaben beurteile. Paesler machte deutlich, dass zumindest die bayerischen Zeitungsverlage derzeit wenig von einer Zusammenarbeit im Online-Bereich mit dem Bayerischen Rundfunk halten. Selbstverständlich sei aber IP-TV eine wichtige Zukunftsoption für die Verlage. Dazu werde es auch in der kommenden Woche eine Anhörung im Bayerischen Landtag geben. Mehrfach wies Paesler darauf hin, dass der Wettbewerb im Internet unter völlig unterschiedlichen Voraussetzungen stattfinde: Während die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bequem auf ihre Gebühreneinnahmen zurückgreifen könnten, müssten die Verlage jeden ausgegebenen Euro auch verdienen.
Der Vorsitzende des Medienrats der BLM, Dr. Erich Jooß, forderte die Politik auf, für mehr Klarheit im dualen System zu sorgen. Dazu gehöre ein Werbeverbot für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und eine eindeutige Definition seines Funktionsauftrages. Jooß machte darüber hinaus deutlich, dass er ein strikter Gegner einer Zusammenarbeit zwischen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Zeitungsverlagen sei, wie sie mittlerweile von WDR und WAZ praktiziert werde. Hinsichtlich des 3-Stufen-Tests für neue Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks forderte Jooß eine Einbeziehung der Landesmedienanstalten. Was den lokalen Rundfunk angehe, wünsche er sich in Zukunft noch mehr Vielfalt. „Die Herausforderung kommt aus dem Internet, auch wenn sich der Medienmarkt nur langsam ändert. Letztlich werden von der Veränderung vor allem die kleinen, kreativen Anbieter profitieren“, so Jooß.
Einer dieser kleinen Internet-Anbieter ist Uwe Meyer von itv-coburg, einem Tochterunternehmen des Coburger Energieversorgers. Meyer arbeitet bei der Erstellung seines Angebots sowohl mit dem lokalen Hörfunkanbieter als auch mit der Lokalzeitung zusammen. Weitere Kooperationspartner sind Sportvereine, die örtliche Sparkasse, die Stadt Coburg, die Fachhochschule usw. Die Finanzierung des Angebots wird über Sponsoring sichergestellt. Die von Meyer gezeigten Beispiele machten zumindest in Ansätzen deutlich, welche crossmedialen Möglichkeiten es im lokalen Raum gibt. Für die Zukunft träumt Meyer davon, sein Angebot allen Coburger Haushalten über Glasfaserleitungen in HDTV-Qualität zur Verfügung stellen zu können.
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