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Medienrat beschließt Satzung über die Zugangsfreiheit zu digitalen Diensten und zur Plattformregulierung
11.12.2008 | 92 2008
Mit dem Inkrafttreten des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrags zum 1. September 2008 wurden in den §§ 50 ff. Rundfunkstaatsvertrag (RStV) Regelungen zu Plattformen und in den §§ 52 ff. RStV solche für sog. Plattformanbieter eingeführt. Die Landesmedienanstalten haben den gesetzlichen Auftrag erhalten, diese Regelungen in übereinstimmenden Satzungen näher auszugestalten. Im Detail geht es dabei u.a. um die Belegung von Kapazitäten durch Netzbetreiber, um Vorgaben gegenüber Herstellern bei Einsatz technischer Dienstleistungen wie Verschlüsselungssystemen und Anwenderschnittstellen und um die Sicherung des Zugangs durch Entgeltregulierung.
Die Satzung tritt in Kraft, wenn alle 14 Landesmedienanstalten übereinstimmende Satzungen erlassen haben.
>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de