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Medienrat beschließt Satzung über die Zugangsfreiheit zu digitalen Diensten und zur Plattformregulierung

11.12.2008 | 92 2008
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2008 die Satzung über die Zugangsfreiheit zu digitalen Diensten und zur Plattformregulierung gemäß § 53 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) verabschiedet.
 
Mit dem Inkrafttreten des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrags zum 1. September 2008 wurden in den §§ 50 ff. Rundfunkstaatsvertrag (RStV) Regelungen zu Platt­formen und in den §§ 52 ff. RStV solche für sog. Plattformanbieter eingeführt. Die Landesmedienanstalten haben den gesetzlichen Auftrag erhalten, diese Rege­lungen in übereinstimmenden Satzungen näher auszugestalten. Im Detail geht es dabei u.a. um die Belegung von Kapazitäten durch Netzbetreiber, um Vorgaben gegenüber Herstellern bei Einsatz technischer Dienstleistungen wie Verschlüsse­lungssystemen und Anwenderschnittstellen und um die Sicherung des Zugangs durch Entgeltregulierung.
 
Die Satzung tritt in Kraft, wenn alle 14 Landesmedienanstalten übereinstimmende Satzungen erlassen haben.
 
 
 

>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de