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- 2008
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien hat in seiner Sitzung am 7. Februar 2008 eine Neuordnung des lokalen Fernsehens im Allgäu beschlossen. Das dort unter dem Programmnamen Allgäu TV ausgestrahlte lokale Kabelfernsehangebot und Fernsehfenster im Programm RTL hat derzeit folgende Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse:
Die Anbieter arbeiten in der Allgäu Fernsehen GmbH zusammen. Die Kapitalanteile entsprechen den Sendezeitanteilen. Gesellschafter der Allgäu-TV Studio- und Produktions GmbH & Co. KG sind die rta media GmbH/ Allgäuer Zeitungsverlag (56 %), die Sankt Ulrich Verlag GmbH (30 %) und die RT 15 GmbH (14 %). Die RT 15 GmbH ist der Augsburger Allgemeinen Zeitung zuzurechnen. In der Allgäu TV KG besteht ein Quorum von 80 %, das keinem Gesellschafter einen beherrschenden Einfluss innerhalb der Organe der Gesellschaft ermöglicht.
Nach der Genehmigung des Medienrat wird der Allgäu-TV Studio- und Produktions GmbH & Co. KG bei Beibehaltung der bisherigen Gesellschafterstruktur auf der Grundlage des Genehmigungsbescheids vom 27.10.2003 die Genehmigung erteilt, das lokale Kabelfernsehprogramm und Fernsehfenster im Programm RTL (Allgäu TV) in dem mit Bescheid vom 23.08.2004 festgelegten Versorgungsgebiet mit einem Sendezeitanteil von 100% zu verbreiten. Die Blessing Media Vision GmbH scheidet als Anbieter aus.
>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63 808-313, wolfgang.flieger@blm.de
Sendezeitanteile | |
Allgäu-TV Studio- und Produktions GmbH & Co. KG | 67,00 % |
Blessing Media Vision GmbH | 33,00 % |
Die Anbieter arbeiten in der Allgäu Fernsehen GmbH zusammen. Die Kapitalanteile entsprechen den Sendezeitanteilen. Gesellschafter der Allgäu-TV Studio- und Produktions GmbH & Co. KG sind die rta media GmbH/ Allgäuer Zeitungsverlag (56 %), die Sankt Ulrich Verlag GmbH (30 %) und die RT 15 GmbH (14 %). Die RT 15 GmbH ist der Augsburger Allgemeinen Zeitung zuzurechnen. In der Allgäu TV KG besteht ein Quorum von 80 %, das keinem Gesellschafter einen beherrschenden Einfluss innerhalb der Organe der Gesellschaft ermöglicht.
Nach der Genehmigung des Medienrat wird der Allgäu-TV Studio- und Produktions GmbH & Co. KG bei Beibehaltung der bisherigen Gesellschafterstruktur auf der Grundlage des Genehmigungsbescheids vom 27.10.2003 die Genehmigung erteilt, das lokale Kabelfernsehprogramm und Fernsehfenster im Programm RTL (Allgäu TV) in dem mit Bescheid vom 23.08.2004 festgelegten Versorgungsgebiet mit einem Sendezeitanteil von 100% zu verbreiten. Die Blessing Media Vision GmbH scheidet als Anbieter aus.
>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63 808-313, wolfgang.flieger@blm.de