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- 2008
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2008 einer vom Verwaltungsrat beschlossenen Änderung der Teilnehmerentgeltsatzung zugestimmt. Zwar wurde das Teilnehmerentgelt durch das Änderungsgesetz des Bayerischen Mediengesetzes zum 31.12.2007 aufgehoben, da jedoch noch Altinkasso abzuwickeln ist, bleiben die Regeln über die Erhebung des Teilnehmerentgelts weiterhin gültig und notwendig. Allerdings entsprechen die Bestimmungen über die Verwendung und Verteilung des Teilnehmerentgelts (§§ 9 – 14 TES) nicht mehr dem geltenden Recht und werden deshalb gestrichen.
Diese Änderung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft.
>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de
Diese Änderung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft.
>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de