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- 2009
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 19. Februar 2009 das Fernsehprogramm-Angebot „Terratao.TV“ für acht Jahre genehmigt. Das Programm soll über Astra digital und über IPTV-Streamings verbreitet werden. Der Sendestart soll im Jahr 2009 erfolgen. Laut Antragsteller Uwe E. Dettmann soll das Programm Zuschauer ansprechen, die „ganzheitlich und nachhaltig denken und handeln.“
Zu den Programmformaten gehören u.a. Reiseformate, Kids- und Jugendformate, Wellness-Formate, Magazine wie z.B. das Industriemagazin, Gesundheitsmagazin, ein Magazin über Zoos und Tiere, eine Musiksendung, eine Bewegungsschule (Tai Chi, Yoga), verschiedene Formen von Talks und Berichte aus Veranstaltungen und Events mit Bezug auf Nachhaltigkeit und Gesundheit. In einem monatlichen Magazin soll über die Ergebnisse und Erkenntnisse nationaler/internationaler Forschung informiert werden. Nach einer kritischen Diskussion über die geplanten Programminhalte im Medienrat der BLM soll ein halbes Jahr nach Sendestart über das Programm berichtet werden.
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat das Vorliegen der zulassungsrechtlichen Voraussetzungen festgestellt. Nach der Prüfung durch die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) ist die Meinungsvielfalt nicht gefährdet.
>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de
Zu den Programmformaten gehören u.a. Reiseformate, Kids- und Jugendformate, Wellness-Formate, Magazine wie z.B. das Industriemagazin, Gesundheitsmagazin, ein Magazin über Zoos und Tiere, eine Musiksendung, eine Bewegungsschule (Tai Chi, Yoga), verschiedene Formen von Talks und Berichte aus Veranstaltungen und Events mit Bezug auf Nachhaltigkeit und Gesundheit. In einem monatlichen Magazin soll über die Ergebnisse und Erkenntnisse nationaler/internationaler Forschung informiert werden. Nach einer kritischen Diskussion über die geplanten Programminhalte im Medienrat der BLM soll ein halbes Jahr nach Sendestart über das Programm berichtet werden.
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat das Vorliegen der zulassungsrechtlichen Voraussetzungen festgestellt. Nach der Prüfung durch die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) ist die Meinungsvielfalt nicht gefährdet.
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