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Pressemitteilungen

BLM hat sich gesetzeskonform verhalten

19.06.2009 | 34 2009

Zur heutigen Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion erklärt die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM):

Die Erklärung der SPD-Landtagsfraktion, die Landeszentrale hätte die Rechtsaufsicht informieren müssen, verkehrt die Aussagen des Hochschulministeriums ins Gegenteil. Die Rechtsaufsicht stellt ausdrücklich fest, dass es keine gesetzliche Informationspflicht über das Verhalten des früheren Medienrats-Vorsitzenden Klaus Kopka gegeben habe. Die Landeszentrale sieht sich damit in ihrer eigenen Rechtsauffassung bestätigt.

Mangels eines Fehlverhaltens besteht daher für persönliche Konsequenzen der BLM-Verantwortlichen kein Anlass.

Im Übrigen hat die Landeszentrale der Rechtsaufsicht die Unterlagen für den angekündigten Bericht der Staatsregierung vorgelegt. Darüber hinaus ist die BLM mit der Rechtsaufsicht im Gespräch über das künftige Informationsverhalten.

 


>> Kontakt: Johannes Kors, Tel. (089) 63808-310, johannes.kors@blm.de