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Medienrat stimmt Kostensatzung und Änderung der Kommissionsfinanzierungssatzung zu

19.11.2009 | 62 2009

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 19. November 2009 der vom Verwaltungsrat beschlossenen Kostensatzung nach § 35 Abs. 11 Rundfunkstaatsvertrag sowie die Änderung der Kommissionsfinanzierungssatzung nach § 35 Abs. 10 Satz 4 Rundfunkstaatsvertrag zugestimmt.

Am 1. September 2008 ist der 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft getreten. Der Staatsvertrag hat die Aufsichtsstruktur für bundesweiten Rundfunk geändert. Im Zuge der Änderung wurde die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich personell um sechs Direktoren der Landesmedienanstalten erweitert. Zwei weitere Kommissionen, die Kommission für Aufsicht und Zulassung (ZAK) und die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) wurden als Organe der jeweiligen Zulassungsanstalten bei der Zulassung und Beaufsichtigung bundesweiter Rundfunkprogramme neu installiert. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) blieb von den Änderungen unberührt.

In § 35 Abs. 10 sieht der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) für alle Kommissionen eine Finanzierungspflicht vor, deren Einzelheiten die Landesmedienanstalten durch übereinstimmende Satzungen zu regeln haben. Gemäß § 35 Abs. 11 RStV sind von den Verfahrensbeteiligten durch die zuständigen Landesmedienanstalten Kosten in angemessenem Umfang zu erheben. Näheres regeln die Landesmedienanstalten durch übereinstimmende Satzungen.

Beide Satzungen wurden bereits von der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten beschlossen und mit der Gremienvorsitzendenkonferenz abgestimmt.

Die Kostensatzung tritt rückwirkend zum 01.09.2008 in Kraft. Die Kommissionsfinanzierungssatzung tritt in Kraft, wenn sie von den Gremien aller Landesmedienanstalten beschlossen und veröffentlicht worden ist.


>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de