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Medienrat stimmt Betrauung von lokalen und regionalen Fernsehangeboten zu

10.12.2009 | 87 2009
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2009 die Verlängerung der Betrauung von lokalen und regionalen Fernsehangeboten nach Art. 23 Bayerisches Mediengesetz (BayMG) beschlossen.
 
Die Förderung von lokalen und regionalen Fernsehangeboten gemäß Art. 23 BayMG setzt die Betrauung der Anbieter mit der besonderen öffentlichen Aufgabe, die bestehende Vielfalt der Meinungen im jeweiligen Versorgungsgebiet durch qualitätvolle Fernsehprogramme in gleichgewichtiger Weise zum Ausdruck zu bringen, voraus.
 
Konkret hat der Medienrat die Anbieter- und Anbietergesellschaften der nach­folgend genannten Versorgungsgebiete – soweit nicht der Genehmigungszeitraum kürzer ist – bis zum 31.12.2012, längstens jedoch bis zum Ablauf der Genehmi­gung der Verbreitung ihrer Angebote, mit folgenden Sendezeiten (in Minuten pro Woche ohne Wiederholungen) betraut:
Sendezeit nach Art. 23
Abs. 2 Satz 5 Nr. 1 BayMG
Sendezeit nach Art. 23
Abs. 2 Satz 5 Nr. 2 BayMG
Aschaffenburg 100 100
Würzburg 100 100
Schweinfurt 100 100
Oberfranken 100 230
Amberg/Weiden 100 190
Mittelfranken 100 300
Augsburg 100 130
Ingolstadt 100 150
Regensburg 100 100
Deggendorf 100 100
Passau 100 100
Landshut 100 100
München/Oberland 100 1720
Neu-Ulm 100 100
Allgäu 100 100
Südostoberbayern 100 130
Die Betrauung der Anbieter in den Versorgungsgebieten Aschaffenburg, Würzburg und Scheinfurt sowie Passau, Landshut und Südostoberbayern erfolgt unter der Voraussetzung, dass sie einem aus der Mitte des Medienrats bestimmten Pro­grammausschuss für die Dauer der Betrauung unwiderruflich das Recht zur Fest­legung verbindlicher Leitlinien des Programms einräumen und sich verpflich­ten, die Vorgaben des Programmausschusses im Einzelfall zur Wahrung der Ausge­wogenheit und Meinungsvielfalt umzusetzen.

Die nachfolgenden Spartenanbieter werden mit folgenden Sendezeiten (in Minuten pro Woche ohne Wiederholungen) betraut:
 
Betrauung gemäß
Art. 23 Abs. 4 BayMG
TV 1 Fernsehproduktions GmbH 35
Medienwerkstatt Franken e.V. 15
Medien Praxis e.V. 8
FiB Fernsehen GmbH 20
Inn-Salzach-Welle GmbH 35
Flott TV und Videoproduktion Werner Flott 4
AFK-Fernsehverein München e.V. 60
Arbeitsgemeinschaft Behinderung und Medien e.V. 30
  
>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de