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- 2009
Audiovisuelle Bewegtbildangebote im Internet - BLM veröffentlicht Rechtsgutachten
Dass Internetfernsehen Rundfunk sein kann, will noch immer Manchem nicht einleuchten. Als die BLM 2008 eine Vorschrift über Internetfernsehen in ihre Fernsehsatzung aufnahm, löste dies vielstimmigen Protest in der Internetgemeinde und auch bei den Verlagshäusern aus. Inzwischen ist das Thema im Rundfunkstaatsvertrag angekommen.
Rundfunk ist ein mächtiges Medium mit einem hohen Beeinflussungspotenzial. Auch wenn noch nicht ganz klar ist, wie sich die Nutzung von Rundfunkangeboten im Internet entwickeln wird, so lässt die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts doch keinen Zweifel daran, dass der Rundfunkbegriff technikneutral und dynamisch ist und die Rundfunkfreiheit auch weiterhin der Ausgestaltung durch den Rundfunkgesetzgeber bedarf.
Die Grundsatzfrage, welche audiovisuellen Bewegtbildangebote im Internet einer solchen Regulierung unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten bedürfen, hat Universitätsprofessor Dr. Helge Rossen-Stadtfeld von der Universität der Bundeswehr München im Auftrag der Landeszentrale untersucht. Der Gutachter setzt sich sehr differenziert mit den aktuellen Erscheinungsformen und Entwicklungsperspektiven audiovisueller Bewegtbildangebote im Internet auseinander und ordnet sie nach den Vorgaben der Verfassung den unterschiedlichen Regulierungsbereichen zu.
Das Rechtsgutachten „Audiovisuelle Bewegtbildangebote von Presseunternehmen im Internet: Presse oder Rundfunk?“ ist als Band 92 der BLM-Schriftenreihe bei Nomos, Baden-Baden zum Preis von 18 Euro erschienen.
Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de