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Medienrat lehnt Antrag auf Verlängerung der Genehmigung der MAZ Studio München Ralph Bernhardt GmbH ab

11.02.2010 | 07 2010

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 11. Februar 2010 den Antrag der MAZ Studio München Ralph Bernhardt GmbH auf Verlängerung der Genehmigung über den 30. September 2010 hinaus abgelehnt. Ihr Sendezeitanteil wird ab dem 01.10.2010 der Privatfernsehen in Bayern GmbH & Co. KG zugewiesen. 

Die MAZ Studio München Ralph Bernhardt GmbH hatte zwischen März 2002 und Oktober 2009 am landesweiten Wochenendfenster auf SAT.1 und RTL einen Sendezeitanteil von 20 Prozent. Bei der Neugenehmigung im Oktober 2009 wurde der MAZ Studio München Ralph Bernhardt GmbH ein Sendezeitanteil von 40 Prozent am Wochenendfenster am Samstag auf SAT.1 zugesprochen. 60 Prozent Sendezeitanteil gingen an die Privatfernsehen in Bayern GmbH & Co. KG. Beide Anbieter arbeiten auf Grundlage einer Vereinbarung zusammen. Das Letztentscheidungsrecht liegt bei der Privatfernsehen Bayern GmbH & Co. KG. Die MAZ Studio München Ralph Bernhardt GmbH hat gemäß der Vereinbarung eine beratende Funktion, die auch nach Auslauf der Genehmigung weitergeführt werden soll.

Das Ziel der Neuorganisation des Wochenendfensters im Oktober 2009 war die Zusammenführung der Fernsehfenster unter der Woche mit dem jeweiligen Wochenendprogramm, um die Wirtschaftlichkeit der Fensterprogramme zu verbessern. Diese Intention ist dadurch umgesetzt, dass die Privatfernsehen in Bayern GmbH & Co. KG künftig über die volle Sendezeit verfügt.
 

>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de