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Medienrat genehmigt lokale Fernsehangebote in Unterfranken

07.10.2010 | 69 2010

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 7. Oktober 2010 folgende lokale TV-Angebote in den Verbreitungsgebieten Untermain, Würzburg und Main-Rhön für acht Jahre genehmigt:

  • Der Neue Welle Antenne Aschaffenburg Hörfunk- und Fernsehprogrammanbieter GmbH wird für die Dauer von acht Jahren die Genehmigung erteilt, im lokalen/regionalen Versorgungsgebiet Untermain (Stadt Aschaffenburg sowie Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg) ein lokales/regionales Fernsehfenster im Programm RTL und ein Kabelfernsehprogramm zu verbreiten. Die Genehmigung umfasst auch die Verbreitung über Satellit in digitaler Technik (DVB-S).
  • Die Neue Welle Antenne Aschaffenburg Hörfunk- und Fernsehprogrammanbieter GmbH wird für das lokale/regionale Fernsehen Untermain mit der Gestaltung von Sendezeiten nach Art. 23 Abs. 2 Satz 5 Nr. 1 BayMG im Umfang von 100 Minuten pro Woche (ohne Wiederholungen) und mit Sendezeiten nach Art. 23 Abs. 2 Satz 5 Nr. 2 BayMG im Umfang von 100 Minuten pro Woche (ohne Wiederholungen), wobei lediglich 33 Minuten programmlich gefördert werden, betraut.
  • Die Betrauung nach Nr. 2 erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Anbieter dem Programmausschuss des Medienrats für die Dauer der Betrauung unwiderruflich das Recht zur Festlegung verbindlicher Leitlinien des Programms einräumt und sich verpflichtet, die Vorgaben des Programmausschusses im Einzelfall zur Wahrung der Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt umzusetzen.
  • Der TV touring Fernsehgesellschaft mbH & Co. KG wird die Genehmigung für die Dauer von acht Jahren erteilt, im lokalen/regionalen Versorgungsgebiet Würzburg (Stadt Würzburg sowie Landkreise Würzburg, Kitzingen und Main-Spessart) ein lokales/regionales Fernsehfenster im Programm RTL sowie ein Kabelfernsehprogramm zu verbreiten. Die Genehmigung umfasst auch die Verbreitung über Satellit in digitaler Technik (DVB-S).
  • Der TV touring Fernsehgesellschaft mbH & Co. KG wird für die Dauer von acht Jahren die Genehmigung erteilt, vorbehaltlich Nr. 7 im lokalen/regionalen Versorgungsgebiet Main-Rhön (Stadt Schweinfurt, sowie Landkreise Schweinfurt, Bad-Kissingen, Rhön-Grabfeld und Haßberge) ein Fernsehfenster im Programm RTL und ein Kabelfernsehprogramm zu verbreiten. Die Genehmigung umfasst auch die Verbreitung über Satellit in digitaler Technik (DVB-S).
  • Die genehmigten Anbieter TV touring Fernsehgesellschaft mbH & Co. KG sowie Die Neue Welle Antenne Aschaffenburg Hörfunk- und Fernsehprogrammanbieter GmbH haben zur Verwirklichung eines unterfrankenweiten Gemeinschaftsmagazins als Bestandteil der jeweiligen Programmangebote zusammen zu arbeiten. Die Anordnung einer weitergehenden programmlichen Zusammenarbeit im Rahmen einer Neuordnung der betrauten Sendezeiten bleibt vorbehalten.
  • Der TV 1 Fernsehproduktion GmbH wird für die Dauer von acht Jahren die Genehmigung erteilt, ein lokales/regionales Spartenangebot im Umfang von 35 Minuten pro Woche (ohne Wiederholungen) im lokalen/regionalen Versorgungsgebiet Main-Rhön (Stadt Schweinfurt sowie Landkreise Schweinfurt, Bad-Kissingen, Rhön-Grabfeld und Haßberge) zu verbreiten.
  • Der Arbeitsgemeinschaft Kirchenmagazin im bayerischen Privatfernsehen GbR wird für die Versorgungsgebiete Untermain, Würzburg und Main-Rhön die Genehmigung für die Dauer von acht Jahren erteilt, ein wöchentliches, halbstündiges ökomenisches Kirchenmagazin mit dem Titel „Kirche in Bayern - das ökumenische Kirchenmagazin“ zu verbreiten.
  • Der TV touring Fernsehgesellschaft mbH & Co. KG wird für die Versorgungsgebiete Würzburg und Main-Rhön, der Neue Welle Antenne Aschaffenburg Hörfunk- und Fernsehprogrammanbieter GmbH für das Versorgungsgebiet Untermain aufgegeben, mit der Arbeitsgemeinschaft Kirchenmagazin im bayerischen Privatfernsehen GbR zur Sicherstellung der Einbringung des Spartenangebots eine Kooperationsvereinbarung, die insbesondere Regelungen zu den Sendezeiten, zur Anlieferung des Spartenangebots und zur technischen Abwicklung der Programmintegration enthalten muss, abzuschließen.
  • Der TV touring Fernsehgesellschaft mbH & Co. KG wird für das Versorgungsgebiet Main-Rhön aufgegeben, mit der TV 1 Fernsehproduktion GmbH eine Kooperationsvereinbarung im bisherigen Umfang, zunächst befristet bis 31.12.2012, abzuschließen. Für den weiteren Genehmigungszeitraum behält sich die Landeszentrale eine Anordnung für den Fall vor, dass sich die genannten Anbieter nicht auf eine neue Kooperationsvereinbarung verständigen.
  • Der Neue Welle Antenne Aschaffenburg Hörfunk- und Fernsehprogrammanbieter GmbH und der TV touring Fernsehgesellschaft mbH & Co. KG wird aufgegeben, für die Versorgungsgebiete Untermain, Würzburg und Main-Rhön mit dem Bischöfliches Ordinariat Würzburg jeweils Zuliefervereinbarungen für die Einbringung eines kirchlichen Programms im Umfang von 15 Minuten im Monat für den Genehmigungszeitraum abzuschließen.

>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de