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Medienrat genehmigt „Sky C“ und „Sky Sport HD 3“

07.10.2010 | 68 2010

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 7. Oktober 2010 die Angebote „Sky C“ (Arbeitstitel) sowie „Sky Sport HD 3“ der Sky Deutschland GmbH & Co. KG für die Dauer von acht Jahren genehmigt.

Der Antrag wurde der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) zugeleitet. Eine Entscheidung der KEK im Hinblick auf die medienkonzentrationsrechtliche Prüfung steht noch aus. Gleiches gilt für die Entscheidung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen nach § 20 a Rundfunkstaatsvertrag.

Die Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG sind wie folgt:

derzeit genehmigt aktuell mitgeteilt
(16.08.2010)
Sky Deutschland AG
100 %
2. Stufe (Sky Deutschland AG):
News Adelaide Holdings B.V. 45,10 % 45,42 %
Odey Asset Management LLP 10,11 % 11,26 %
Taube Hodson Stonex Partners Limited 5,07 % 4,99 %
Streubesitz 39,42 % 38,33 %

Das derzeit noch unter dem Arbeitstitel „Sky C“ firmierende Programm ist ein 24-stündiges Unterhaltungsprogramm, das aus fiktionalen und nonfiktionalen Formaten besteht und für alle Alters- und Zielgruppen gemacht ist. Der Sportkanal „Sky Sport HD 3“ soll mit seinem HD-Angebot die bereits bestehenden HD-Kanäle „Sky Sport HD 1“ und „Sky Sport HD 2“ ergänzen.
 

>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de