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- 2011
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 24. Februar 2011 die Genehmigung des Spartenprogramms „9Live“ für acht Jahre verlängert.
Die Gestaltung der Gewinnspielsendungen bei 9Live hatte in der Vergangenheit zu zahlreichen Verfahren geführt. Zwischenzeitlich hat 9Live die von den Landesmedienanstalten für Gewinnspiele formulierten Spielregeln akzeptiert, Spielkonzeptionen angepasst und umfangreiche Maßnahmen für eine Verbesserung des Nutzerschutzes ergriffen. Vor diesem Hintergrund hatte die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) 9Live bereits die Zulassung nach § 20a Rundfunkstaatsvertrag erteilt. Auch die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat eine Verlängerung der Genehmigung für medienkonzentrationsrechtlich unbedenklich erklärt.
Die 9Live Fernsehen GmbH ist Teil der ProSiebenSat.1 Media AG. Die Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse sind wie folgt:
Gesellschafter 1. Stufe:
ProSiebenSat.1 Media AG 100 %
Gesellschafter 2. Stufe:
- ProSiebenSat.1 Media AG
Stimmrechtslose Vorzugsaktien | Stimmrechte | |
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Lavena Holding 5 GmbH | 25,0 % | 88 % |
Lavena Holding 4 GmbH | 0,3 % | --/-- |
Streubesitz | ca. 64,7 % | --/-- |
Telegraaf Media Deutschland GmbH | --/-- | 12 % |
Lavena Erste Management Beteiligungs GmbH & Co. KG und Lavena Zweite Management Beteiligungs GmbH & Co. KG | ca. 10 % |
>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de