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- 2011
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 31. März 2011 Änderungen der Hörfunksatzung (HFS), der Fernsehsatzung (FSS) und der Satzung über die Nutzung von Sende- und Übertragungskapazitäten für Zwecke der Aus- und Fortbildung (AFK-Satzung) beschlossen.
In allen drei Satzungen wird nun aufgenommen, dass die Verfügbarkeit von Frequenzen künftig nicht mehr im Staatsanzeiger, sondern im Internetangebot der Landeszentrale veröffentlicht wird. Auf die Ausschreibung wird in den jeweiligen Tageszeitungen hingewiesen.
In der Hörfunksatzung und in der Fernsehsatzung werden die Regelungen zur Überlassung von Sendezeit an Dritte ergänzt und die gesetzliche Zulassung von Werbung für Volksbegehren und Volksentscheide sowie für amtliche Verlautbarungen in den Satzungstext aufgenommen. Dabei geht es u.a. um Verlautbarungen der zuständigen Behörden bei Katastrophenfällen oder anderen Gefahren für die öffentliche Sicherheit.
>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de.