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Medienrat beschließt Änderung der Kanalbelegungssatzung

21.07.2011 | 50 2011

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 21. Juli 2011 eine Änderung der Kanalbelegungssatzung beschlossen.

Nach der geänderten Kanalbelegungssatzung können sich künftig alle über Satellit verbreiteten Fernsehprogramme für die vier Kabelkanäle bewerben, die nach den Vorgaben des § 6 KBS zu belegen sind:

  • ein deutschsprachiges Spartenprogramm Information/Bildung,
  • ein deutschsprachiges Spartenprogramm Sport,
  • ein deutschsprachiges Spartenprogramm Unterhaltung und
  • ein deutschsprachiges Spartenprogramm Unterhaltung mit besonderer Zielgruppenorientierung.

Hinzu kommt ein Teleshopping-Programm oder ein Telemedium.

Zur Auswahl der berücksichtigungsfähigen Spartenprogramme wird die BLM eine öffentliche Ausschreibung in ihrem Internetangebot durchführen.



>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de.