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BLM-Präsident Schneider: Vertragsverhältnis zwischen Telekom und Constantin Sport Medien wird medienrechtlich geprüft - Kritik an Vergabebedingungen für Fußball-Bundesliga

29.03.2012 | 20 2012

Der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seinem Bericht zur Sitzung des Medienrats am 29. März 2012 zum möglichen Rechteerwerb der Telekom an der Fußball-Bundesliga Stellung genommen:

„Der mögliche Kauf der Bundesligarechte durch die Telekom ist derzeit das medienpolitisch beherrschende Thema. Am 2. April endet die Abgabefrist für Gebote für den Verkauf der Rechte an der Fußball-Bundesliga ab der Saison 2013/14. Einer der Bewerber um diese Rechte ist die Deutsche Telekom. Bedeutsam daran ist aus rundfunkrechtlicher Sicht, dass der Bund knapp 32 Prozent der Anteile an der Telekom hält und regelmäßig über eine Mehrheit in der Hauptversammlung verfügt, im Grundgesetz aber die Staatsferne des Rundfunks vorgeschrieben ist.

Die Fragestellung ist nicht neu. Bereits seit 2009 verfügt die Telekom über die Bundesligarechte für die Verbreitungswege IPTV und Mobilfunk. Um die geforderte Staatsferne sicherzustellen, hat die Telekom damals vertraglich festgelegt, dass das Programm LIGA total! von der Constantin Sport Medien GmbH angeboten und verantwortet wird. Dafür hat die Constantin Sport Medien GmbH eine Sublizenz von der Telekom erworben. Die Telekom ihrerseits hat vertraglich keinen Einfluss auf die Programmgestaltung, den Programmeinkauf und die Programmproduktion auszuüben. Die Verträge zwischen der Telekom und der Constantin Sport Medien wurden 2009 vor der Genehmigung des Programmangebots LIGA total! durch die BLM auf acht Jahre von den Landesmedienanstalten geprüft mit dem Ergebnis, dass die Telekom über keinen Programmeinfluss auf LIGA total! verfügt.

Die Landeszentrale hat Anfang dieser Woche einen Fragenkatalog an die Constantin Sport Medien GmbH geschickt, in dem wir detaillierte Fragen stellen zum Verhältnis zwischen beiden Unternehmen. In der heute von der Constantin Sport Medien GmbH eingegangenen Antwort betont das Unternehmen, dass alle redaktionellen Abläufe und Programmentscheidungen alleine von seiner Seite getroffen werden.

Die Frage des Einflusses der Telekom auf die Constantin Sport Medien muss allerdings neu gestellt werden, wenn die Telekom neben den IPTV- und den Mobile-Rechten weitere Rechte an der Fußball-Bundesliga für die Kabel- und Satellitenausstrahlung erwirbt. Die Deutsche Fußball Liga veräußert die Rechte an der Bundesliga in drei unterschiedlichen Paketen. Es geht dabei um ein sog. „Broadcast-Paket“, das die Rechte für die terrestrische Ausstrahlung, die Kabel- und die Satellitenverbreitung enthält, ein sog. „Netcast 1-Paket“ mit den IPTV-Rechten und ein „Netcast 2-Paket“ mit den Rechten für Web-TV und Mobile. Diese Verwertungsbedingungen hat das Bundeskartellamt so genehmigt, dass es möglich wäre, wichtige Verbreitungswege nicht zu berücksichtigen. Ich bedauere, dass dies vom Bundeskartellamt ohne Rücksprache mit den Landesmedienanstalten erfolgt ist. Die Deutsche Fußball Liga ist gefordert, bei der endgültigen Gestaltung der Verträge zu den Verwertungsverpflichtungen eine Verbreitung über die wichtigsten Empfangswege sicher zu stellen.

Die Rechte an der Fußball-Bundesliga gehören zu den wichtigsten Rechten, die im deutschen Fernsehen zu vergeben sind. Die BLM und die Gemeinschaft der Landesmedienanstalten sind gefordert, die rundfunkrechtlichen Aspekte eindeutig zu klären. Bei einer Ausweitung der Rechte der Telekom könnte der derzeitige Vertrag wohl nicht einfach verlängert werden.“

>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de