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Medienrat genehmigt das Angebot „FCB.TV“

19.07.2012 | 46 2012

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 19. Juli 2012 das audiovisuelle Angebot „FCB.TV“ der FC Bayern München AG für acht Jahre zur bundesweiten Verbreitung genehmigt.

Die Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse der FC Bayern München AG sind wie folgt:

  • FC Bayern München e.V. 81,82 %
  • Adidas AG 9,09 %
  • Audi AG 9,09 %

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass der Zulassung Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt nicht entgegenstehen. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat die Zulassung nach § 20 a Rundfunkstaatsvertrag erteilt.

Das Programm besteht aus einem Abrufangebot, das durch einzelne Programmelemente ergänzt wird, die live übertragen werden und damit unter den Rundfunkbegriff fallen. Das Programm wird auf verschiedenen Verbreitungswegen angeboten: Internet (über die Domains des FC Bayern München: www.fcbayern.de, www.fcb.tv, www.fcbayern-telekom.de, www.myfcb.de, www.fcb-kidsclub.de, www.allianz-arena.de, www.fcb-basketball.de), Social Media (Facebook, YouTube, MyVideo u.a.), Mobile Services (z.B. über FCB App für Smartphones, mobile Web-seiten) und Smart TV/Internet (z.B. über App für Smart TV).

>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de.