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Medienrat stimmt Betrauung von lokalen/regionalen Fernsehangeboten zu

13.12.2012 | 102 2012

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2012 der Betrauung von lokalen/regionalen Fernsehangeboten nach Art. 23 Bayerisches Mediengesetz (BayMG) bis 31.12.2016 zugestimmt. Betraut werden 16 lokale/regionale Fernsehangebote sowie neun Spartenangebote.

Die Förderung von lokalen und regionalen Fernsehangeboten gemäß Art. 23 BayMG setzt die Betrauung der Anbieter mit der besonderen öffentlichen Aufgabe voraus, die bestehende Vielfalt der Meinungen im jeweiligen Versorgungsgebiet durch qualitätsvolle Fernsehprogramme in gleichgewichtiger Weise zum Ausdruck zu bringen. Förderfähig sind die lokalen Fernsehfenster, die Montag bis Freitag im Programm von RTL ausgestrahlt werden (Art. 23 Abs. 2 Satz 5 Nr. 1 BayMG) und Magazinsendungen (Art. 23 Abs. 2 Satz 5 Nr. 2 BayMG). Die Betrauung erfolgt in der Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den einzelnen Anbietern und der Landeszentrale.

Im Rahmen des Art. 23 BayMG wird die technische Verbreitung der Programmangebote wie bisher aus Mitteln des Staatshaushaltes gefördert. Die Förderung der Programmherstellung obliegt zukünftig alleine der Landeszentrale.

Aufgrund der Änderung der Förderstruktur wurden die Betrauungsumfänge an die finanziellen Möglichkeiten der Anbieter unter Berücksichtigung der Förderung der Programmherstellung durch die Landeszentrale angepasst.


>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de