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Medienrat beschließt Änderung der Richtlinie zur Förderung der Technischen Infrastruktur
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2013 die Änderung der Richtlinie zur Förderung der Technischen Infrastruktur von terrestrischen Hörfunkangeboten beschlossen.
Demnach soll die Förderung von kommerziellen Hörfunkangeboten mit analoger Verbreitung jährlich ab 2014 abgesenkt werden und zum 31.12.2016 auslaufen. Die Förderung gemeinnütziger Hörfunkangebote mit analoger Verbreitung bleibt erhalten. Eine Erhöhung der Förderung für Hörfunkangebote mit digitaler Verbreitung bei nachweisbarer Cross-Promotion auf UKW soll ersatzlos entfallen.
Zudem ist vorgesehen, dass Anbieter mit einer Genehmigung nach Art. 26 Abs. 2 BayMG (zusätzliche terrestrische Verbreitung bundesweiter Programme ohne originäre Genehmigung der Landeszentrale) keine Förderung mehr erhalten. Zur Wahrung des Bestandsschutzes einzelner Anbieter soll eine Übergangsregelung aufgenommen werden, wonach genehmigte Anbieter nach Art. 26 Abs. 2 BayMG, die vor dem 31.12.2013 einen Förderantrag gestellt haben, bis zum 31.12.2015 wie Anbieter mit Genehmigung nach Art. 26 Abs. 1 BayMG (Anbieter mit originärer Genehmigung der Landeszentrale) behandelt werden.
Die novellierte Richtlinie soll am 1. Januar 2014 in Kraft treten.
>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de