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- 2013
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2013 der vom Verwaltungsrat beschlossenen Satzung zur Deckung der notwendigen Ausgaben/Aufwendungen der Organe der Landesmedienanstalten und zur Erfüllung der Gemeinschaftsaufgaben (Finanzierungssatzung) zugestimmt. § 35 Abs. 10 Rundfunkstaatsvertrag sieht vor, dass die Landesmedienanstalten ihren Organen die notwendigen personellen und sachlichen Mittel zur Verfügung stellen.
Die aktuelle Novellierung beruht auf Änderungen, die insbesondere zur Anpassung an die neuen Geschäftsstellenstrukturen für die Kommissionen nach dem Rundfunkstaatsvertrag notwendig geworden sind.
>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de.