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- 2014
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 10. April 2014 die Änderung der Fernsehsatzung beschlossen. Geändert wurden u.a. die Bestimmungen über
- die Fokussierung der bisherigen Satzung auf analoge Technik,
- die Festlegung des Übertragungsweges in der Genehmigung,
- den Umfang der zeitlichen Werberestriktionen für lokale/regionale Fernsehprogramme,
- die Vorgaben bei Business TV und
- die Zusammenarbeitspflicht der Hauptprogrammveranstalter mit den Fernsehfensteranbietern.
>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de