- ...
- 2014
Beschluss des Medienrats zu Werbung für Prostitution und Sexspielzeug im Rundfunk
24.07.2014 | 48/2014
Seit einiger Zeit werden vermehrt sexualisierte Inhalte in privaten bayerischen Hörfunk- und Fernsehprogrammen beobachtet. Dies gilt sowohl für lokale und regionale als auch für bundesweite Programme. Die Inhalte umfassen u.a. Werbung für Bordelle und sexuelle Hilfsmittel und werden zunehmend im Tagesprogramm ausgestrahlt. Zu entsprechenden Inhalten hat die BLM in letzter Zeit vermehrt Beschwerden von Hörern und Zuschauern erhalten.
Da sich eine Reihe dieser Inhalte in einer rechtlichen Grauzone bewegen, ist es aus Sicht des Medienrats von entscheidender Bedeutung, dass eine klare und transparente Linie bei der Beurteilung solcher Angebote gegenüber den Anbietern vertreten wird. Dabei ist auch der Imageschaden für die Sender zu berücksichtigen, der durch die vermehrte Ausstrahlung von Werbung für Bordelle und Sexspielzeug entstehen kann.