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Medienrat stimmt Änderung der Fördersatzung zu

09.10.2014 | 51 2014
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 9. Oktober 2014 der vom Verwaltungsrat beschlossenen Änderung der Satzung über die Förderung von lokalen und regionalen Fernsehangeboten nach dem Bayerischen Mediengesetz (Fördersatzung) zugestimmt. In § 12 Abs. 4 Satz 4 wird der Förder­betrag für Spartenanbieter im Förderjahr je betraute Wochenminute von 5.000 € auf nun 10.000 € erhöht. Damit wird den tatsächlichen Gegebenheiten für die Finanzierung der Spartenanbieter Rechnung getragen. Die 10.000 € pro Wochenminute entsprechen einer Förderung von ca. 200 € je Sendeminute.
 
Über die Betrauung der Spartenanbieter entscheidet der Medienrat. Eine Erhöhung des Gesamtförderbetrags für die Spartenanbieter ist mit der Änderung der Satzung nicht verbunden, da über den Wirtschaftsplan der Landeszentrale jährlich die Höhe des Gesamtförderbetrags für die Hauptanbieter und die Spartenanbieter festgelegt wird.
 
Die geänderte Satzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.