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Medienrat verlängert Genehmigung für drahtlosen Hörfunk in Günzburg

09.10.2014 | 57 2014
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 9. Oktober 2014 die Genehmigung der M.O.R.E. Lokalfunk Baden-Württemberg GmbH & Co. KG und dem Spartenanbieter Christlicher Rundfunk Günzburg e.V. zur Verbreitung eines lokalen bayerischen Hörfunk-Fensterprogramms in Form von lokalen Beiträgen und Nachrichten für den Landkreis Günzburg durch eigenständige Programmschienen im Rahmen des von der Landes­anstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LfK) genehmigten Hörfunkprogramms „Donau 3 FM“ über die UKW-Frequenz 90,3 MHz in Günzburg verlängert.
 
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt der Fortgeltung der UKW-Genehmigung der M.O.R.E. Lokalfunk Baden-Württemberg GmbH & Co. KG im Verlängerungszeitraum durch die LfK.
 
Aufgrund des zusammenhängenden Kommunikations-, Kultur- und Wirtschaftsraumes in der Region Donau-Iller gibt es im Bereich des lokalen Hörfunks seit 1995 eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen der LfK und der BLM. Die medienrechtliche Zulassung und Aufsicht des genehmigten Anbieters erfolgt durch die LfK. Die BLM ermöglicht die Nutzung der UKW-Frequenz 90,3 MHz im Raum Günzburg und organisiert über diese Frequenz ein lokales Fensterprogramm für die Landkreise Günzburg und Krumbach in einem Umfang von täglich bis zu zwei Stunden.