Cookie Hinweis

Suche

Pressemitteilungen

Medienrat beschließt Änderung der Fernsehsatzung und der Finanzierungsbeitragsrichtlinie

11.12.2014 | 70 2014
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2014 die Änderung der Fernseh­satzung und der Finanzierungsbeitragsrichtlinie beschlossen.
 
Nach § 25 Abs. 4 Satz 4 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) und Art. 3 Abs. 3 Bayerisches Mediengesetz(BayMG) haben die Hauptprogramm­veranstalter der beiden bundesweit verbreiteten reichweitenstärksten Fernsehvollprogramme die Finanzierung der lokalen und landesweiten Fenster­programme sicherzustellen. § 23 Fernsehsatzung regelt die Höhe des Finanzierungsbeitrags durch die Hauptprogramme SAT.1 und RTL.
 
Nach § 23 Abs. 1 Satz 3 Fernsehsatzung und Nr. 2.1 der Finanzierungs­beitragsrichtlinie beträgt der Finanzierungsbeitrag für jeden nach § 23 Abs. 1 Satz 2 Fernsehsatzung ermittelten Fernsehhaushalt in Bayern 0,80 € pro Jahr. Der Beitrag wird je Fernsehhaushalt ab dem 1. Januar 2015 von 0,80 € auf 0,85 € angehoben.
 
Bei diesem Betrag ergibt dies einen von RTL zu entrichtenden Finanzie­rungsbeitrag von insgesamt 4.675.000,- € für das Jahr 2015. Nach Nr. 4.3 der Finanzierungsbeitragsrichtlinie entfällt auf das RTL-Wochen­endfenster damit voraussichtlich ein Betrag von 935.000,- €; auf die lokalen RTL-Fenster ein Betrag von 3.740.000,- €.
 
Im Falle von SAT.1 wird die an den Veranstalter des landesweiten Fensters im Rahmen einer Dienstleistungsvereinbarung bezahlte Vergütung auf den Finanzierungsbeitrag angerechnet, so dass sich für SAT.1 keine zusätzliche Zahlungsverpflichtung aus dem Finanzierungs­beitrag ergibt.
 
Entsprechend der Neuregelung wird in § 23 Abs. 1 Satz 3 der Fernseh­satzung und in Nr. 2.1 der Finanzierungsbeitragsrichtlinie der bisherige Betrag 0,80 € durch den neuen Betrag 0,85 € ersetzt.
 
Die Änderungen treten am 1. Januar 2015 in Kraft.