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Medienrat stimmt der Änderung der Aufwendungsersatzsatzung der Kommission für Jugendmedienschutz zu
11.12.2014 | 71 2014
Nach § 14 Abs. 7 Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) haben die Mitglieder Anspruch auf Ersatz ihrer notwendigen Aufwendungen und Auslagen nach Maßgabe übereinstimmender Satzungen der Landesmedienanstalten. Die derzeit gültige Satzung berücksichtigt nicht die neuen Strukturen, insbesondere die Arbeitsgruppen, die im Zuge der Verteilung der Themenverantwortung eingerichtet wurden. Die Erhöhung der monatlichen Sitzungspauschale für die Mitglieder, die nicht aus dem Kreis der Landesmedienanstalten kommen, soll den Mehraufwand eines höheren Sitzungsaufkommens abdecken.
§ 1 Abs. 2 und § 6 erfassen erstmals Mitglieder von Prüfgruppen, die nicht von den Landesmedienanstalten entsandt werden. Sie können Sitzungsgeld in Höhe von 100,- Euro pro Sitzungstag und Reisekostenerstattung beanspruchen.