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Medienrat der BLM beschließt Gebührensatzung

30.03.2017 | 16 2017
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien hat der vom Verwaltungsrat der Landeszentrale am 6. März 2017 beschlossenen Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen (GebS) zugestimmt. Die Satzung tritt am 31. März 2017 in Kraft. Die neue Gebührensatzung ist aufgrund von Änderungen im Bayerischen Mediengesetz (BayMG) und des Ausführungsgesetzes zu den Rundfunk-Staatsverträgen (AGRf) notwendig geworden. Sie beinhaltet ein Kostenverzeichnis für Amtshandlungen der BLM wie z.B. Senderge­nehmigungen, Zuweisungen von Übertragungskapazitäten oder Beanstandungen von Rechtsverstößen von privaten Rundfunk- und Telemedienanbietern.
 
Die Regelungen zur Kostenerhebung für den Vollzug des Jugendmedien­schutz-Staatsvertrages gegenüber nicht länderübergreifenden Tele­medien wurden in die Satzung integriert. Deshalb treten die bisherige Gebührensatzung der BLM von 2010 und die Gebührensatzung AGStV außer Kraft.
 
Das Kostenverzeichnis zur Gebührensatzung finden Sie hier.