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12. Sitzung des Verwaltungsrats

24.11.2017

Tagesordnung 

  1. Berichte

  2. Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Verwaltungsrats am 22.09.2017

  3. Änderung der Satzung über die Förderung von lokalen und regionalen Fernsehangeboten nach dem
    Bayerischen Mediengesetz (Fördersatzung)

  4. Wirtschaftsplan 2018, einschließlich Einzelfragen:
    - Ausgliederung MediaLab
    - Verwendung von Rücklagen

  5. Dienstvereinbarung zum Gehaltsmodell

  6. Verschiedenes:
    6.1 Neufassung des Bayerischen Datenschutzgesetzes und Änderung des Bayerischen Mediengesetzes
     

Ergebnisse

Änderung der Fördersatzung

Der Verwaltungsrat beschließt die Änderungen der Fördersatzung und empfiehlt dem Medienrat die Zustimmung.

Wirtschaftsplan 2018, einschl. Einzelfragen

- Ausgliederung MediaLab

- Verwendung von Rücklagen

Der Verwaltungsrat berät den Wirtschaftsplan 2018 einschließlich des Einzel-Wirtschaftsplans Förderung nach Art. 23 BayMG und beschließt den Wirtschaftsplan 2018 mit einem Gesamtvolumen von EUR 33,83 Mio. sowie den Einzelplan Förderung nach Art. 23 BayMG mit einem Einnahmen- und Ausgabevolumen von EUR 12,6 Mio. vorbehaltlich der Zustimmung des Medienrats. Ferner befürwortet der Verwaltungsrat die Ausgliederung des MediaLab Bayern in die Medientage GmbH und die Verwendung von Rücklagen zur Deckung des Jahresfehlbetrags in Höhe von EUR 0,77 Mio. zur Finanzierung festgelegter Projekte im Bereich der Forschung, Ausbildungsförderung und Innovationsförderung sowie Pensionsrückstellungen.

Dienstvereinbarung zum Gehaltsmodell

Der Verwaltungsrat begrüßt die von der Geschäftsleitung und dem Personalrat der Landeszentrale übereinstimmend empfohlene Fortführung der Dienstvereinbarung zum Gehaltsmodell bis 2020 und ermächtigt den Präsidenten, diese mit dem Personalrat abzuschließen.

Verschiedenes

Die Geschäftsleitung informiert den Verwaltungsrat über die Weiterungen der derzeit im Bayerischen Landtag beratenen Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes und entsprechenden Anpassung des Bayerischen Mediengesetzes, sowie den aktuellen Stand im Verfahren C.A.M.P. TV ./. BLM.