Teilnahmeberechtigt in allen Kategorien sind in Bayern genehmigte Programmanbieter, Spartenanbieter und Zulieferer, die ein lokales Hörfunkprogramm ausstrahlen.
In der Kategorie "Nachwuchs" dürfen die Mediaschool Bayern und in Bayern genehmigte lokale Spartenanbieter und Zulieferer teilnehmen, die medienpädagogische sowie Jugend- und Hochschulprojekte ausstrahlen.
In der Kategorie "Spezialpreis: Kultur, Medien, Kirche" sind alle Anbieter zugelassen, außer Mitarbeitende der Stifterhäuser.
Einsendeschluss
07.03.2025
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Erstausstrahlung der Beiträge in der Zeit vom 1. Februar 2024 bis zum 1. Februar 2025 bei einem in Bayern genehmigten lokalen Hörfunkprogramm. Es gilt das Datum der Erstausstrahlung. Bei Online/Social Media Formaten muss das Datum der ersten Bereitstellung in diesem Zeitraum liegen.
Beste aktuelle Berichterstattung
Hier können alle journalistischen Beitragsformen (Bericht, Reportage, Interview, Kommentar, Feature etc.) sowie Podcasts eingereicht werden. Zulässig sind auch Sondersendungen oder -berichte. Der thematische Bezug (Politik, Gesellschaft, Kultur, Sport etc.) ist freigestellt. Wichtig ist, dass die Hörerinnen und Hörer in den eigereichten Beiträgen über aktuelle Ereignisse aus dem Verbreitungsgebiet des Anbieters informiert werden.
Bestes Unterhaltungs oder Comedyformat
In dieser Kategorie können alle redaktionellen Beitragsformen oder Sendungsformate sowie Podcasts eingereicht werden. Der thematische Bezug (Politik, Gesellschaft, Kultur, Sport etc.) ist freigestellt. Voraussetzung ist, dass der Unterhaltungscharakter im Vordergrund des Beitrages steht. Die Jury wird aus dieser Kategorie Nominierungen für den Publikumspreis vornehmen.
Beste Moderation
Hier werden herausragende Sendungsmoderationen ausgezeichnet. Von (Live-)
Moderationen zu aktuellen Themen oder Ereignissen bis hin zur interaktiven Einbindung von Hörerinnen und Hörern (z.B. durch soziale Medien) oder innovativen und kreativen Moderationskonzepten (z.B. in Doppelmoderationen) sowie Podcasts sind alle Einsendungen möglich.
Bester Nachwuchsbeitrag
Es können Beiträge zu allen journalistischen Darstellungsformen sowie Podcasts ohne thematische Einschränkung eingereicht werden. Zulässig sind Einsendungen von Volontärinnen und Volontären der lokalen Programmanbieter sowie Mitarbeitenden der Mediaschool Bayern und von Hochschulanbietern und medienpädagogischen- oder Jugendsparten-Angeboten.
Beste Promotionaktion oder Kampagne
Hier können Promotion-Aktionen oder Crossmedia-Kampagnen eingereicht werden. Bei einer Crossmedia-Kampagne sind die verschiedenen On Air, Online-, Social Media- und/oder Print-Aktionen mit einer Konzeptbeschreibung beizulegen.
"Spezialpreis Kultur, Medien und Kirchen"
Der Evangelische Presseverband für Bayern e.V. und der Sankt Michaelsbund loben zum 9. Mal den "Spezialpreis: Kultur, Medien und Kirchen" aus. Zugelassen sind Fernseh-, Hörfunk-, Audio- oder Online-Formate von bayerischen Anbietern, die sich aktuellen kirchlichen, sozialen oder kulturellen Fragestellungen bzw. Themen auf lokaler Ebene annehmen und im vorgegebenen Zeitraum in lokalen Rundfunkprogrammen in Bayern ausgestrahlt wurden. Innovative, zeitgemäße Darstellungsformen sind dabei erwünscht. Über den Preis entscheidet eine eigene Jury. Der Preis ist mit 3.000 Euro dotiert.
Anzahl der zulässigen Beiträge und Länge
Jeder genehmigte Programmanbieter, Spartenanbieter oder Zulieferer darf in der zugelassenen Kategorie je einen Wettbewerbsbeitrag einreichen. Unzulässig ist die ausschließliche Einsendung einer Promotion-Aktion.
Online-Formate
Eigene Podcast-Serien, Social Media-Beiträge oder On-Demand-Angebote können in allen Kategorien eingereicht werden, wenn sie einen lokalen oder regionalen Bezug herstellen. Einsendungen mit rein werblichem Charakter sind ausgeschlossen. Das Datum der ersten Bereitstellung muss innerhalb des Zeitraums des Wettbewerbes nachgewiesen werden. Das Online-Format darf in Originallänge eingereicht werden, bei mehreren Folgen ist eine Auswahl von zwei Folgen für die Jury zu treffen.
Länge der Einsendungen
Es gibt keine zeitliche Beschränkung für die Einreichungen, allerdings werden der Jury längere Formate, Sondersendungen, Reihen oder Serien in gekürzter Form bzw. in Ausschnitten vorgelegt:
a) Ein "Best of"-Zusammenschnitt von mehreren Beiträgen ist nicht erlaubt.
b) Reihen oder Serien dürfen in allen Kategorien eingeschickt werden. Die Länge der Einzelfolge sollte dabei zehn Minuten nicht überschreiten. Alle Folgen einer Reihe oder Serie müssen im Original eingeschickt werden. Aus organisatorischen Gründen können der Jury allerdings nur zwei Folgen vorgelegt werden – bitte kennzeichnen Sie diese im Online-Formular.
- Alle Beiträge müssen im MP3-Format eingereicht werden. Nutzen Sie dazu den Upload im Formular oder senden die Beiträge als Download-Übertragung z.B. per we transfer.
- Alle Files müssen mit Programm- und Name der Autorin oder des Autors gekennzeichnet sein.
- Musiktitel sollten nach wenigen Sekunden ein- bzw. ausgeblendet werden.
Formulare
- Jeder Beitrag muss mit einem eigenen Online-Formular eingereicht und eindeutig einer Kategorie zugeordnet sein.
- Zusätzlich können ergänzende Moderationstexte, Bilder, Screenshots sowie Beschreibungen per E-Mail eingereicht werden.
- Alle Beiträge sind erst nach Absprache von Redaktion und Geschäftsführung einzureichen. Die Ausstrahlung muss von der Programmleitung bestätigt werden. Bei Einreichung von Autoren- oder Produktionsteams sind Namen und Aufgabenverteilung anzugeben.
- Bei der Kategorie "Nachwuchs" bedarf es einer schriftlichen Bestätigung des Vorgesetzen des Ausbildungsverhältnisses zum Zeitpunkt der Erstausstrahlung.
- Einreichungen von zuliefernden Produktionsfirmen sind mit dem verantwortlichen Rundfunkanbieter abzustimmen.
- Die Gewinnerinnen und Gewinner werden mit einer Trophäe pro Team ausgezeichnet; die Gewinnsumme wird entsprechend geteilt.
Um Unklarheiten zu vermeiden, bitten wir Sie ausdrücklich, im Vorfeld mit sämtlichen an der Produktion des eingereichten Beitrags beteiligten Personen die Rechtesituation eindeutig zu klären. Bei Uneinigkeiten muss der Beitrag leider von der Prämierung ausgeschlossen werden.
Bitte beachten: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Durch die Anmeldung werden der Landeszentrale alle Rechte für die Vorführung vor Jury und Publikum sowie für die Veröffentlichung im Internet überlassen. Es entstehen der BLM daraus keine Kosten und Verpflichtungen.
Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten nicht öffentlich einsehbar sind und von der BLM nur im Zusammenhang mit dem BLM-Preis 2023 verwendet werden.