Nach dem Medienstaatsvertrag der Länder in Verbindung mit dem Bayerischen Mediengesetz (BayMG) und § 15 der Rundfunksatzung müssen die bundesweiten Fernsehanbieter einen finanziellen Beitrag zur Sicherstellung der Finanzierung der lokalen/regionalen und landesweiten Fensterprogramme leisten. Der Finanzierungsbeitrag wird von der Landeszentrale seit 1994 erhoben. Die Einzelheiten zur Erhebung und Verteilung werden in der Rundfunksatzung sowie in der Richtlinie zum Finanzierungsbeitrag geregelt.
Die Verpflichtung zur Aufnahme landesweiter oder regionaler Fensterprogramme und zur Sicherstellung deren Finanzierung ist seit 2005 auf die beiden bundesweit verbreitetenreichweitenstärksten Fernsehvollprogramme begrenzt.
Der Finanzierungsbeitrag für jeden Fernsehhaushalt in Bayern beläuft sich seit 1. Januar 2015 auf 0,85 Euro. Auf dieser Grundlage standen im Jahr 2023 5.091,5 TEUR zur Ausschüttung an die lokalen und landesweiten Fensterprogramme im Programm von RTL zur Verfügung. Von diesem Betrag entfielen wie im Vorjahr 4.073,2 TEUR auf die lokalen Fensterangebote.
Die Finanzzuwendungen von SAT.1 an das landesweite Fernsehfenster im Programm von SAT.1 wird nach der Finanzierungsbeitragsrichtlinie auf den Finanzierungsbeitrag von SAT.1 angerechnet, soweit dadurch die Finanzierung des Fensterprogramms insgesamt sichergestellt ist.