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2. Sitzung des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung

 04.05.2023

Tagesordnung

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung des Medienrats am 08.03.2023
  4. Genehmigungen von Angeboten: (Beschlüsse)
    4.1 High View GmbH: Just Cooking
    4.2 DAZN DACH GmbH: DAZN FAST / FAST+
    4.3 DAZN DACH GmbH: DAZN Rise
  5. Verlängerungen von Kapazitätszuweisungen: (Beschlüsse)
    5.1 Drahtloser Hörfunk Oberpfalz: gong fm
    5.2 Drahtloser Hörfunk Oberpfalz: Radio Charivari Regensburg
    5.3 Drahtloser Hörfunk Allgäu: AllgäuHIT
  6. Zuweisung von Übertragungskapazitäten: (Beschlüsse)
    6.1 Drahtloser Hörfunk Ingolstadt (originäre Kapazität)
    6.2 Drahtloser Hörfunk Ingolstadt (Kapazität zur technischen Arrondierung)
    6.3 Drahtloser Hörfunk im DAB-Versorgungsgebiet Oberpfalz
  7. Aktueller Bericht:
    7.1 Kapitalerhöhung münchen.tv
    7.2 KI-Symposium
  8. Audiostrategie 2025 – weiteres Vorgehen (Bericht)
  9. Aktuelles aus der Werbung: (Bericht)
    Broschüre: So geht Transparenz!
  10. Verschiedenes

Ergebnisse

  • TOP 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

Die Sitzungsleitung stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung fest.

  • TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der am 25.04.2023 versandten Fassung genehmigt.

  • TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung des Medienrats am 08.03.2023

Die Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung des Medienrats am 08.03.2023 wird genehmigt.

  • TOP 4: Genehmigung von Angeboten: (Beschlüsse)


4.1 High View GmbH: Just Cooking
Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der High View GmbH wird die Genehmigung zur Verbreitung des bundesweit ausgerichteten Fernsehprogrammes „Just Cooking“ erteilt.
  2. Die Programmkategorie wird als Spartenprogramm festgelegt.

4.2 DAZN DACH GmbH: DAZN FAST / FAST+
Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der DAZN DACH GmbH wird – vorbehaltlich einer zustimmenden Entscheidung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) – die Genehmigung zur Verbreitung der bundesweit ausgerichteten Fernsehprogramme „DAZN FAST“ und „DAZN FAST+“ erteilt.
  2. Die Programmkategorie wird jeweils als Spartenprogramm festgelegt.

4.3 DAZN DACH GmbH: DAZN Rise
Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der DAZN DACH GmbH wird – vorbehaltlich einer zustimmenden Entscheidung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) – die Genehmigung zur Verbreitung des bundesweit ausgerichteten Fernsehprogrammes „DAZN Rise“ erteilt.
  2. Die Programmkategorie wird als Spartenprogramm festgelegt.
  •  TOP 5: Verlängerung von Kapazitätszuweisungen: (Beschlüsse)
     

5.1 Drahtloser Hörfunk Oberpfalz: gong fm
Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

Den in der Anbietergemeinschaft „Radio Gong Donauspatz Programmanbieter GmbH & Co. KG“ zusammengeschlossenen Anbietern

- Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG (Anteile: 75%)  
- Aktuelle Welle Westliches Niederbayern Programm- und Werbegesellschaft mbH (Anteile: 25%)

werden zur Verbreitung des Hörfunkangebots „gong fm“ im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Oberpfalz (Block 6C) in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität von 54 CU mit dem Fehlerschutz EEP 3A (Nettodatenrate 72 kbit/s inkl. FEC) oder mit dem Fehlerschutz EEP 3B (Nettodatenrate 96 kbit/s inkl. FEC) befristet bis zum 30.06.2033 zur Nutzung zugewiesen. Der Anbieter hat der Landeszentrale eine Umstellung des Fehlerschutzes mindestens eine Woche vor der Umstellung anzuzeigen.

5.2 Drahtloser Hörfunk Oberpfalz: Radio Charivari Regensburg
Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

Den Anbietern

- Neue Welle Antenne Regensburg Hörfunk und Fernsehprogrammgesellschaft mbH (Anteile: 33,33 %)
- Verlag Tages-Anzeiger GmbH (Anteile: 33,33 %)
- M.U.T. Musik und Technik Rundfunkanbietergesellschaft mbH (33,33 %)

werden zur Verbreitung des Hörfunkangebots „Radio Charivari Regensburg“ im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Oberpfalz (Block 6C) in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität von 54 CU mit dem Fehlerschutz EEP 3A (Nettodatenrate 72 kbit/s inkl. FEC) oder mit dem Fehlerschutz EEP 3B (Nettodatenrate 96 kbit/s inkl. FEC) befristet bis zum 30.06.2033 zur Nutzung zugewiesen. Der Anbieter hat der Landeszentrale eine Umstellung des Fehlerschutzes mindestens eine Woche vor der Umstellung anzuzeigen.

5.3 Drahtloser Hörfunk Allgäu: AllgäuHIT
Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der „Baumann & Häuslinger GbR“ wird zur Verbreitung des Hörfunkprogramms „AllgäuHIT“ im regionalen DAB-Versorgungsgebiet Allgäu-Donau-Iller in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität von 96 CU (Nettodatenrate 96 kbit/s und Fehlerschutz EEP 2A) befristet bis zum 30.06.2033 zur Nutzung zugewiesen.
  2. Sollte im Rahmen der Nachverdichtung der Fehlerschutz für das DAB-Netz Allgäu-Donau-Iller 8B auf den Standardfehlerschutz EEP 3A geändert werden, reduziert sich die Datenkapazität auf 72 CU. Die Nettodatenrate bleibt in diesem Fall bei 96 kbit/s konstant.
  • TOP 6: Zuweisung von Übertragungskapazitäten: (Beschlüsse)
     

6.1 Drahtloser Hörfunk Ingolstadt (originäre Kapazität)
Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Anbieterin „Radio Gong 2000 GmbH & Co.KG“ wird zur Verbreitung des Hörfunkangebots „Gong 96.3 in Ingolstadt“ eine DAB+-Kapazität von 88 CU mit dem Fehlerschutz EEP 2A (Nettodatenrate 88 kbit/s inkl. FEC) im DAB-Netz Ingolstadt 6A vom 01.07.2023 bis zum 01.07.2033 zur Nutzung zugewiesen.

6.2 Drahtloser Hörfunk Ingolstadt (Kapazität zur technischen Arrondierung)
Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der Anbieterin rt1.digital broadcast GmbH wird zur Verbreitung des Hörfunkangebots „rt1 in the mix“ eine DAB+-Kapazität von 72 CU mit dem Fehlerschutz EEP 2A (Nettodatenrate 72 kbit/s inkl. FEC) im DAB-Netz Ingolstadt 6A vom 01.07.2023 bis zum 01.07.2025 zur Nutzung zugewiesen.
  2. Die Anträge der übrigen Bewerber werden abgelehnt.

6.3 Drahtloser Hörfunk im DAB-Versorgungsgebiet Oberpfalz
Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

1. Den Anbietern

- Neue Welle Antenne Regensburg Hörfunk und Fernsehprogrammgesellschaft mbH (Anteile: 33,33 %)
- Verlag Tages-Anzeiger GmbH (Anteile: 33,33 %)
- M.U.T. Musik und Technik Rundfunkanbietergesellschaft mbH (33,33 %)

werden zur Verbreitung des in den fünf UKW-Teilgebieten (Regensburg, Cham, Kelheim, Neumarkt i. d. Oberpfalz und Schwandorf) über die zugewiesene UKW-Frequenzen diversifiziert ausgestrahlten genehmigten lokalen Hörfunkangebots „Radio Charivari Regensburg“ im DAB-Versorgungsgebiet Oberpfalz (Block 6C) in einem digitalen terrestrischen Übertragungskanal zwei Datenkapazitäten von jeweils 54 CU mit dem Fehlerschutz PL EEP 3A (Nettodatenrate 72 kbit/s inkl. FEC) oder mit dem Fehlerschutz EEP 3B (Nettodatenrate 96 kbit/s inkl. FEC) befristet vom 01.07.2023 bis spätestens zum 30.06.2033 zur Nutzung zugewiesen.

2. Der Anbieter hat der Landeszentrale eine Umstellung des Fehlerschutzes mindestens eine Woche vor der Umstellung anzuzeigen.

3. Die in Nr. 1 genannten DAB-Kapazitätszuweisungen für das subregionalisierte DAB-Programm „Radio Charivari Regensburg“ zur Programmregionalisierung stehen unter dem Widerrufsvorbehalt für den Fall, dass bei den insgesamt drei subregionalisierten DAB-Programmen "Radio Charivari Regensburg" im Versorgungsgebiet Oberpfalz hinsichtlich des redaktionellen Wortanteils werktags in den Zeiten zwischen 06:00 Uhr und 09:00 Uhr sowie zwischen 16:00 und 18:00 Uhr lokale Beiträge und/oder Moderationen für die Teilregionen stündlich nicht diversifiziert werden.

4. Die in Nr. 1 genannten DAB-Kapazitätszuweisungen für das subregionalisierte DAB-Programm „Radio Charivari Regensburg“ zur Programmregionalisierung stehen unter dem Widerrufsvorbehalt für den Fall, dass die Sendung „Treffpunkt Mittag“ werktags zwischen 12:00 Uhr und 13:00 Uhr nicht produziert und ausgestrahlt wird, wie folgt: − Jeweils zwei parallele Sendungen werden für je einen Landkreis produziert und ausgestrahlt − Eine Sendung wird parallel als Mantelsendung für die restlichen drei Teilregionen produziert und ausgestrahlt.

5. Die in Nr. 1 genannten DAB-Kapazitätszuweisungen für das subregionalisierte DAB-Programm „Radio Charivari Regensburg“ zur Programmregionalisierung stehen unter dem Widerrufsvorbehalt für den Fall, dass nicht spätestens binnen eines Jahres ab Zugang des Zuweisungsbescheids zusätzlich zu den bereits regionalisierten Programminhalten werktags mindestens eine Sendung von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit zwei lokal diversifizierten Moderationen, im Programm vorhanden ist.

  • TOP 7: Aktueller Bericht
     

7.1 Kapitalerhöhung münchen.tv
7.2 Symposium

Berichte über die Kapitalerhöhung der München Live TV Fernsehen GmbH und das von der Landeszentrale und dem IUM gemeinsam veranstaltete Rechtssymposium „Künstliche Intelligenz: Herausforderungen für das Medienrecht“.

  • TOP 8: Audiostrategie 2025 - weiteres Vorgehen (Bericht)

Bericht über den aktuellen Stand der Audiostrategie und Ausblick auf das weitere Vorgehen.

  • TOP 9: Aktuelles aus der Werbung: (Bericht)
    Broschüre: So geht Transparenz!

Vorstellung der neuen BLM-Werbebroschüre „So geht Transparenz!“, die auf der BLM-Website abrufbar ist.