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3. Sitzung des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung

29.06.2023

Tagesordnung

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung des Medienrats am 04.05.2023
  4. Audiostrategie 2025: (Beschluss)
    Definition der medienrechtlichen Versorgungsgebiete, Vereinfachungen der Zuweisungssituationen
  5. Genehmigung von Angeboten: (Beschlüsse)
    5.1 Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG – „Sky Sport UHD“, „Sky Sport Bundesliga UHD“ und „Sky UHD (AT)“
    5.2 Seven.One Entertainment Group GmbH – „Kabel Eins Classics”, „SAT.1 emotions” und „ProSieben FUN”
  6. Zuweisung von Übertragungskapazitäten: (Beschluss)
    Landesweites Fernsehfenster im Programm Sat.1
  7. Verlängerung von Übertragungskapazitäten: (Beschluss)
    Drahtloser Hörfunk Oberfranken: „Radio Bamberg“
  8. Änderungen von Kapazitätszuweisungen: (Beschluss)
    Anpassung von DAB-Kapazitäten im DAB-Netz Ingolstadt 6A - “rt1 in the mix“
  9. Aktueller Bericht: Bündnis für Toleranz (Bericht)
  10. Jugend- und Nutzerschutz: Aktuelle Themen und Fälle (Bericht)
  11. Verschiedenes
    11.1 Sitzungstermine 2024

Ergebnisse

  • TOP 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

Die Sitzungsleitung stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung fest.

  • TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der am 20.06.2023 versandten Fassung genehmigt.

  • TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung des Medienrats am 04.05.2023

Die Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung des Medienrats am 04.05.2023 wird genehmigt.

  • TOP 4:  Audiostrategie 2025: (Beschluss)
    Definition der medienrechtlichen Versorgungsgebiete, Vereinfachungen der Zuweisungssituationen

Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung nimmt den Bericht über die Definition der medienrechtlichen Versorgungsgebiete sowie die Vereinfachung der Zuweisungssituation zustimmend zur Kenntnis.

Es wird vereinbart, dass die Landeszentrale zu den Themenfeldern ein Meinungsbild bei den Anbietern einholt.

TOP 5:  Genehmigung von Angeboten: (Beschlüsse)

5.1   Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG – „Sky Sport UHD“, „Sky Sport Bundesliga UHD“ und „Sky UHD (AT)“
Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen: 

  1. Der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG wird – vorbehaltlich der zustimmenden Entscheidung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) – die Genehmigung zur Verbreitung der bundesweit ausgerichteten Fernsehprogramme „Sky UHD“ (AT), „Sky Sport UHD“ und „Sky Sport Bundesliga UHD“ erteilt.
  2. Die Programmkategorie wird jeweils als Spartenprogramm („Sky UHD“ Unterhaltung, „Sky Sport UHD“ und „Sky Sport Bundesliga UHD“ Sport) festgelegt.

5.2   Seven.One Entertainment Group GmbH – „Kabel Eins Classics”, „SAT.1 emotions” und „ProSieben FUN”
Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der „Seven.One Entertainment Group GmbH“ wird – vorbehaltlich einer zustimmenden Entscheidung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) – die Genehmigung zur Veranstaltung der bundesweit ausgerichteten Fernsehprogramme „Kabel Eins Classics“, „SAT.1 emotions“ und „ProSieben FUN“ erteilt.
  2. Die Genehmigung wird erst wirksam mit Eintragung der Verschmelzung der „Se-ven.One Pay TV“ GmbH auf die „Seven.One Entertainment Group GmbH“ im Handels-register der „Seven.One Entertainment Group GmbH“.
  3. Die Programmkategorie wird als Spartenprogramm (Unterhaltung) festgelegt.

  • TOP 6: Zuweisung von Übertragungskapazitäten: (Beschluss)
    Landesweites Fernsehfenster im Programm Sat.1

Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat, vorbehaltlich der Benehmensherstellung mit der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der Privatfernsehen in Bayern GmbH & Co. KG werden die Übertragungskapazitäten zur Verbreitung eines landesweiten Fernsehfensters im Programm Sat.1 jeweils montags bis freitags (17:30 Uhr bis 18:00 Uhr) und samstags (17:00 Uhr bis 18:00 Uhr) ab 01.11.2025 bis zum 31.12.2032 zugewiesen. Der Bescheid vom 02.11.2017 bleibt hiervon unberührt.
  2. Im Zuge der Zuweisung nach Nr. 1 ist rechtlich sicherzustellen, dass die Privatfernsehen in Bayern GmbH & Co. KG ab dem 01.11.2025 die gesetzlichen Vielfaltsanforderungen im bisherigen Umfang sicherstellt. Die Kooperationsvereinbarung mit Spartenanbietern und Zulieferern sind der Landeszentrale rechtzeitig vor dem 01.11.2025 vorzulegen. Die Antragstellerin hat in den Kooperationsvereinbarungen zu gewährleisten, dass die Antragstellerin den Kooperationsvertrag ordentlich nur bei Zustimmung der Landeszentrale kündigen kann.
  3. Beim Ausscheiden eines Gesellschafters, der 20 % oder mehr der Geschäftsanteile an der Privatfernsehen in Bayern GmbH & Co. KG hält, behält sich die Landeszentrale vor, das Fernsehfenster neu auszuschreiben.
  • TOP 7:  Verlängerung von Übertragungskapazitäten (Beschluss)
    Drahtloser Hörfunk Oberfranken: „Radio Bamberg“

Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Den in der Anbietergemeinschaft „Bamberger Rundfunk GmbH & Co. Studiobetriebs KG“ zusammengeschlossenen Anbietern

- Neue Welle Oberfranken Mediengesellschaft mbH (Sendezeit-/Kapitalanteile: 50,00 %)
- Mediengruppe Oberfranken - Radioanbieter GmbH (Sendezeit-/Kapitalanteile: 50,00 %)  

sowie dem Spartenanbieter Erzdiözese Bamberg (Einzelbeiträge) werden jeweils ab 01.10.2023 bis zum 30.09.2033 zur Verbreitung des lokalen Hörfunkangebots „Radio Bamberg“ im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Oberfranken (Block 10B) in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität 48 CU (Nettodatenrate 64 kbit/s und Fehlerschutz EEP 3A) zur Nutzung zugewiesen.

  1. Die zugewiesene DAB-Kapazität i.H.v. 48 CU (Nettodatenrate 64 kbit/s) wird für „Radio Bamberg“ vom 01.10.2023 bis zum 31.12.2024 auf 54 CU mit dem Fehlerschutz PL EEP 3A (Nettodatenrate 72 kbit/s) im DAB-Netz Oberfranken (Block 10B) erhöht.
  2. Zudem kann das Hörfunkprogramm „Radio Bamberg“ optional bis zum 31.12.2024 auch den etwas schwächeren Fehlerschutz PL EEP 3B nutzen. Damit kann bei 54 CU eine Nettodatenrate von 96 kbit/s erreicht werden.
  3. Der Anbieter hat der Landeszentrale eine Umstellung des Fehlerschutzes mindestens eine Woche vor der Umstellung anzuzeigen.

  • TOP 8:  Änderungen von Kapazitätszuweisungen (Beschluss)
    Anpassung von DAB-Kapazitäten im DAB-Netz Ingolstadt 6A – “rt1 in the mix“

Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Unter Abänderung des Medienratsbeschluss vom 25.05.2023, mit welchem der Anbieterin rt1.digital broadcast GmbH zur Verbreitung des Hörfunkangebots „rt1 in the mix“ eine DAB+-Kapazität von 72 CU mit dem Fehlerschutz (PL) EEP 2A (Nettodatenrate 72 kbit/s inkl. FEC) im DAB-Netz Ingolstadt 6A vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2025 zur Nutzung zugewiesen wurde (TOP 10.2), wird vorgenannte Kapazität auf nunmehr 80 CU erhöht (neue Nettodatenrate 80kbit/s inkl. FEC).
  2. Unter weiterer Abänderung des unter Ziff. 1. näher bezeichneten Medienratsbeschluss vom 25.05.2023 verschiebt sich der Zuweisungsbeginn vom 01.07.2023 auf den 01.10.2023 und das Zuweisungsende vom 30.06.2025 auf den 30.09.2025.
  3. Im Übrigen bleibt der unter Ziff. 1. näher bezeichnete Medienratsbeschluss unberührt.
  • TOP 9:  Aktueller Bericht: Bündnis für Toleranz  (Bericht)

Bericht über die letzte Plenarsitzung des Bündnisses für Toleranz, die von der BLM ausgerichtet und bei der das Jahres-Schwerpunktthema für 2023/24 beschlossen wurde: „Hass und Intoleranz in den (sozialen) Medien“.

  • TOP 10: Jugend- und Nutzerschutz: (Bericht)     
    Aktuelle Themen und Fälle

Bericht über aktuelle Themen im BLM-Jugend- und Nutzerschutz sowie Vorstellung von Beispielen aus der Praxis.

  • TOP 11:  Verschiedenes                                              

11.1 Sitzungstermine 2024
Bekanntgabe der Termine für die Sitzungen des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung des Medienrats im Jahr 2024.