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5. Sitzung des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung

16.11.2023

Tagesordnung

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung des Medienrats am 05.10.2023
  4. Aktueller Bericht
    4.1 Rückblick Medientage München
    4.2 Studie zur Landtagswahl in Bayern 2023
    4.3 Demokratiedialog im Bayerischen Landtag am 13.11.23
  5. Audiostrategie 2025 (Beschluss)
  6. Lokal TV-Konzept 2025 (Beschluss)
  7. Verlängerung der Kapazitätszuweisung: (Beschluss)
    Drahtloser Hörfunk Oberfranken, Radio Mainwelle
  8. Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse: (Beschluss)
    Bayernwelle Südost und Radio Inn-Salzach-Welle
  9. Genehmigung von Angeboten: (Beschluss)
    AETN UK GmbH – „Crime+Investigation Romania
  10. Kooperationen im Jugend- und Nutzerschutz: (Beschluss)
    ZMI/BKA und Meldestelle REspect
  11. Verschiedenes

Ergebnisse

  • TOP 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

Die Sitzungsleitung stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung fest.

  • TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der am 07.11.2023 versandten Fassung genehmigt.

  • TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung des Medienrats am 05.10.2023

Die Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung des Medienrats am 05.10.2023 wird unter Berücksichtigung von zwei Ergänzungen genehmigt.

  • TOP 4: Aktueller Bericht
     

4.1 Rückblick Medientage München
Bericht über die 37. Medientage München, die vom 25. bis 27. Oktober 2023 die erstnaks im House of Communication im Werksviertel stattgefunden haben.

4.2 Studie zur Landtagswahl in Bayern 2023
Bericht über eine Studie zur Relevanz von medialen Informationsquellen, die die Landeszentrale anlässlich der bayerischen Landtagswahl im Oktober 2023 durchgeführt hat.

  • TOP 5: Audiostrategie 2025

Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat, die Landeszentrale zu beauftragen, die Handlungsempfehlungen aus der Anlage 1, Entwicklung eines zukunftsfähigen Hörfunkkonzeptes für Bayern (Kap. 5), umzusetzen.

Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung beschließt, in der Anlage 1, Entwicklung eines zukunftsfähigen Hörfunkkonzeptes für Bayern (Kap. 5) folgende Ergänzungen (fett) vorzunehmen:

Pkt. 5.1, S. 61, Abs. 6: „Die Parameter zur Bestimmung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit werden dann im jeweiligen Zeitpunkt rechtzeitig vorher im Benehmen mit den Anbietern festgelegt. Der Medienrat geht aktuell davon aus, dass sich die wirtschaftliche Tragfähigkeit an der Durchschnittsstunde der Radionutzung (unter 20 Prozent UKW) festmacht. Damit ist im Interesse einer flexiblen und zukunftsfähigen Organisation sichergestellt, dass nicht nur der richtige Zeitpunkt, sondern auch die dann relevanten Kriterien im Lichte künftiger Entwicklungen bestimmt und zugrunde gelegt werden können.“

Pkt. 5.9.2, S.72, Empfehlung: „Die Landeszentrale sieht die Notwendigkeit, die Digitalisierung des Hörfunks in Bayern entschlossen zu fördern und begrüßt den entsprechenden politischen Willen der Staatsregierung. Die Landeszentrale führt bezüglich eines neuen Förderkonzepts folgende neue Maßnahmen ein […].“

  • TOP 6: Lokal TV-Konzept 2025

Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat, die Landeszentrale zu beauftragen die genannten Handlungsempfehlungen umzusetzen.

  • TOP 7: Verlängerung der Kapazitätszuweisung
    Drahtloser Hörfunk Oberfranken, Radio Mainwelle                               

Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Den in der Anbietergesellschaft „Radio Bayreuth GmbH & Co. Mainwelle KG“ zusammengeschlossenen Anbietern

    (Sendezeit-/Kapitalanteile in %)
    - Neue Welle Oberfranken Mediengesellschaft mbH, 50,00%
    - Dr. Fischer und Ellwanger KG Media GbR, 50,00%

    wird ab 01.03.2024 zur Verbreitung des lokalen Hörfunkprogrammes „Radio Mainwelle“ im technischen DAB-Verbreitungsgebiet Oberfranken (Block 10B) in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität mit einer Bandbreite von 48 CU (Nettodatenrate 64 kbit/s und Fehlerschutz EEP 3B) befristet bis zum 28.02.2034 zur Nutzung zugewiesen.
     
  2. Die zugewiesene Bandbreite der DAB-Kapazität i.H.v. 48 CU (Nettodatenrate 64 kbit/s) wird für „Radio Mainwelle“ vom 01.03.2024 bis zum 31.12.2024 auf 54 CU mit dem Fehlerschutz PL EEP 3A (Nettodatenrate 72 kbit/s) im technischen DAB-Verbreitungsgebiet Oberfranken erhöht.
     
  3. Zudem kann das Hörfunkangebot „Radio Mainwelle“ optional bis zum 31.12.2024 auch den schwächeren Fehlerschutz PL EEP 3B nutzen. Damit kann bei 54 CU eine Nettodatenrate von 96 kbit/s erreicht werden.
     
  4. Der Anbieter hat der Landeszentrale eine Umstellung des Fehlerschutzes mindestens eine Woche vor der Umstellung anzuzeigen.
  • TOP 8: Änderung der Inhaber- und Beteiligungverhältnisse: Bayernwelle Südost und Radio Inn-Salzach-Welle                         

Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Die gem. Mitteilung der „Mediengruppe Bayern GmbH“ vom 20.10.2023 und 24.10.2023 geplanten Änderungen der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse werden als medienrechtlich unbedenklich bestätigt.
     
  2. Es wird festgestellt, dass die gem. Mitteilung der „Mediengruppe Bayern GmbH“ vom 20.10.2023 und 24.10.2023 übergehenden Zuweisungen gem. der Bescheide vom 05.02.2019 (Az.: 31./832 ne/kha, Kostennummer: 30032 und Az.: 31./832 ne/kha, Kostennummer: 30226) zur Verbreitung des lokalen/regionalen Hörfunkangebots vorbehaltlich der Zustimmung der weiteren Anbieter „Radio-Inn-Salzach-Welle-Programmanbietergesellschaft mbH“, „WWZ Beteiligungsgesellschaft mbH“ und „Radio B 94 GbR“ „Radio Inn-Salzach-Welle“ bestehen bleiben können.
  • TOP 9: Genehmigung von Angeboten:
    AETN UK GmbH – „Crime+Investigation Romania“    
                       

Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der AETN UK Germany GmbH wird die Genehmigung zur Verbreitung des Fernsehspartenprogramms „Crime+Investigation Romania“ erteilt.

  • TOP 10: Kooperationen im Jugend- und Nutzerschutz
    ZMI/BKA und Meldestelle REspect 
                

Bericht über Kooperationen im Jungend- und Nutzerschutz sowie Präsentation aktueller Fälle.

  • TOP 11: Verschiedenes