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6. Sitzung des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung

01.02.2024

Tagesordnung

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung des Medienrats am 16.11.2023
  4. Aktuelle Berichte
  5. Genehmigung des Angebots: (Beschluss)
    DF1 Media GmbH – „DF1 HD“ (AT)
  6. Verlängerung der Kapazitätszuweisung: (Beschluss)
    Oberpfalz Nord – „OTV“
  7. Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse: (Beschlüsse)
    7.1. Alpin FM GmbH Co. KG
    7.2 Radio Alpenwelle GmbH
  8. Aktuelles aus der Werbung: TikTok (Bericht)
  9. Verschiedenes

Ergebnisse

  • TOP 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

Die Sitzungsleitung stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung fest.

  • TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der am 19.01.2024 versandten Fassung genehmigt.

  • TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung des Medienrats am 16.11.2023

Die Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung des Medienrats am 16.11.2023 wird genehmigt.

  • TOP 4: Aktueller Bericht

4.1 Verlängerung der Initiative „Konsequent gegen Hass“
Bericht über die Verlängerung der Initiative "Justiz und Medien – konsequent gegen Hass" zwischen dem bayerischen Justizministerium und der BLM um ein weiteres Jahr.

4.2 Ausblick: Influencer-Dialog Bayern
Bericht über den ersten „Influencer-Dialog Bayern“, der am 22.02.2024 in der BLM stattfindet und die Vernetzung innerhalb der bayerischen Social Media-Branche fördern soll. 

4.3 ORH – Prüfungsmitteilungen
Bericht über den Abschluss der Prüfung der Landeszentrale durch den Obersten Rechnungshof (ORH-Prüfungsmitteilungen) der Jahre 2015 bis 2020 bzw. 30.9.2021.

  • TOP 5: Genehmigung des Angebots: (Beschluss)
    DF1 Media GmbH – „DF1 HD“

Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der DF1 Media GmbH wird die Genehmigung zur Verbreitung des bundesweit ausgerichteten Fernsehprogrammes „DF1 HD“ erteilt.
  2. Die Programmkategorie wird als Vollprogramm festgelegt.

TOP 6: Verlängerung der Kapazitätszuweisung: (Beschluss)
Oberpfalz Nord – „OTV“

Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Die den in der Anbietergesellschaft „Oberpfalz TV Nord GmbH & Co. Studiobetriebs KG“ zusammenarbeitenden Anbieter

 Kapital-/Sendezeitanteil
- „Oberpfälzer Regional Tele GmbH“ , 2/3
- „Wirtschafts- und Kulturfernsehen WIKU TV Programm GmbH“, 1/3

zuletzt mit Bescheid vom 29.10.2015 (Az. 4.6/1 rei/kha) verlängerte und zuletzt durch Bescheid vom 30.10.2023 (4.6/1 ok) geänderte Zuweisung

a) der von der „Bayerischen Medientechnik GmbH“ (bmt) von der „Vodafone Deutschland GmbH“ angemieteten Übertragungskapazitäten (digital SD und digital HD) in den Kabelanlagen im Versorgungsgebiet der Städte Amberg und Weiden sowie der Landkreise Amberg-Sulzbach, Neustadt/Waldnaab, Schwandorf und Tirschenreuth zur Verbreitung des lokalen/regionalen Kabelfernsehprogrammes „Oberpfalz TV“ (OTV) in öffentlicher Verantwortung und öffentlich-rechtlicher Trägerschaft der Landeszentrale wird nach folgenden Maßgaben und unter der Bedingung der Verfügbarkeit der technischen Kapazität und des Vorliegens der gesetzlichen Anforderungen des BayMG, im Übrigen zu den bisherigen Bedingungen, bis zum 04.11.2033,

b) der von der „Bayerischen Medientechnik GmbH“ (bmt) von der SES Astra derzeit angemieteten HD-Übertragungskapazität auf der Satellitenposition 19,2°Ost, Transponder 23, ASTRA 1L, 11552 MHz, horizontal, zur Verbreitung des gemeinschaftlichen Satellitenprogrammes „OTVA HD“, in Zusammenarbeit mit den Anbietern des Angebotes „TVA Ostbayern“ in öffentlicher Verantwortung und öffentlich-rechtlicher Trägerschaft der Landeszentrale, wird nach folgenden Maßgaben, im Übrigen zu den bisherigen Bedingungen und unter der Bedingung der Verfügbarkeit der technischen Kapazität und des Vorliegens der gesetzlichen Anforderungen des BayMG, bis zum 04.11.2033,

c) der von den Anbietern des Programms „RTL“ genutzten Übertragungskapazität zur Verbreitung eines lokalen/regionalen Fernsehfensters im Programm „RTL“ montags bis freitags in der Zeit von 18:00 Uhr bis 18:30 Uhr in den Kabelanalagen im in Ziff. 1. lit. a) des Tenors dieser Vorlage näher bezeichneten Versorgungsgebietes bis zum 31.10.2025

verlängert.

  1. Im Zuweisungsbescheid ist sicherzustellen, dass

a) die Sparten „Religion und Soziales“ (bisher sichergestellt durch Aufnahme des Angebots: „Kirche in Bayern“) und „Landespolitik“ (bisher sichergestellt durch Aufnahme des Angebots „Plenum TV“) während des gesamten Zuweisungszeitraumes durch unabhängige Dritte in eigener medienrechtlicher Verantwortung der Dritten erbracht werden, sofern die Landeszentrale keine hiervon abweichende Entscheidung trifft. Als unabhängiger Dritte gilt, wer zu den Anbietern oder der Anbietergesellschaft nicht im Verhältnis eines verbundenen Unternehmens entsprechend § 15 des Aktiengesetzes steht oder auf andere Weise auf das Angebot des Anbieters maßgeblichen Einfluss nehmen kann,

b) ein Wechsel eines unabhängigen Dritten im Sinne Ziff. 2 lit. a) dieser Vorlage nur mit Zustimmung der Landeszentrale erfolgen darf und

c) die gegenüber den Anbietern von der Landeszentrale zukünftig festgelegten Sparten durch unabhängige Dritte in eigener medienrechtlicher Verantwortung der Dritten erbracht werden. Bezüglich der Unabhängigkeit des Dritten gilt Ziff. 2 lit. a) S.2 dieser Vorlage entsprechend. 

  • TOP 7: Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse (Beschlüsse)

7.1  Alpin FM GmbH & Co. KG
Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Es wird festgestellt, dass die den in der Anbietergemeinschaft „Alpin FM GmbH & Co.KG“ zusammengeschlossenen Anbieter

Anteile in %
- Radio Oberland Programmanbieter GmbH & Co. Vermarktungs KG, 25 %
- Funkhaus Rosenheim GmbH & Co. KG, 25 %
- Radio Alpenwelle Programmanbietergesellschaft mbH; 25 %
- Radio Berchtesgadener Land & Chiemgau GmbH; 25 %

gem. der Bescheide vom 09.07.2019 und 17.12.2019 erteilte Zuweisung zur Verbreitung des lokalen/regionalen Hörfunkangebots „Alpin FM“ im DAB-Verbreitungsgebiet Oberland-Südostoberbayern auch nach der Rückgabe der Zuweisung durch die „Radio Oberland Programmanbieter GmbH & Co. Vermarktungs KG“ sowie auch nach der Anteilsübertragung gem. des bei der Landeszentrale eingereichten Entwurfs des Kauf- und Übertragungsvertrags vom 10.01.2024 zwischen der „Radio Oberland Programmanbieter GmbH & Co. Vermarktungs KG“ und der „Funkhaus Rosenheim GmbH & Co. KG“ und gem. der Mitteilung der „Funkhaus Rosenheim GmbH & Co. KG“ vom 14.11.2023, 23.11.2023 und 24.11.2023 mit folgender Zusammenarbeitsregelung bestehen bleibt:

Anbietergemeinschaft: Alpin FM GmbH & Co.KG

Anteile in %
- Funkhaus Rosenheim GmbH & Co. KG, 50 %
- Radio Alpenwelle Programmanbietergesellschaft mbH, 25 %
- Radio Berchtesgadener Land & Chiemgau GmbH, 25 %

  1. Die Feststellung gem. Ziff. 1 der Beschlussvorlage steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die „Radio Oberland Programmanbieter GmbH & Co. Vermarktungs KG“ gegenüber der Landeszentrale erklärt, dass sie auf jegliche ihr zugewiesenen Rechte resultierend aus der Genehmigung und der Kapazitätszuweisung vom 09.07.2019 (Az: 1.4/108.2 zen/kha) unwiderruflich verzichtet.

7.2 Radio Alpenwelle GmbH
Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

Die gem. Mitteilung der „Radio Alpenwelle Programmanbietergesellschaft mbH“ vom 11.12.2023 und 12.01.2024 geplanten Änderungen der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse werden als medienrechtlich unbedenklich bestätigt.

  • TOP 8: Aktuelles aus der Werbung: TikTok (Bericht)

Bericht über Werbung und Werbekennzeichnung auf TikTok anhand von Beispielen aus der Praxis.

  • TOP 9: Verschiedenes

Ankündigung einer Veranstaltung zur Feier von 40 Jahren privater Rundfunk in Bayern am 08.03.2024 in der BLM.