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8. Sitzung des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung

02.05.2024

Tagesordnung

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung des Medienrats am 07.03.2024
  4. Aktueller Bericht
  5. Verlängerung der Kapazitätszuweisung: (Beschluss)
    Drahtloser Hörfunk Unterfranken – Radio Charivari Würzburg und Radio Gong Würzburg
  6. Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse: (Beschluss)
    München Live TV Fernsehen GmbH & Co. KG – „münchen.tv“ und tv.ingolstadt GmbH & Co. KG – „tv.ingolstadt
  7. Audiostrategie 2025 (Berichte)
    7.1 Änderung der Rundfunksatzung (RfS)
    7.2 Sachstand Verlängerungen der UKW-Kapazitätszuweisungen 2025
  8. Weiterentwicklung Förderung 2025 (Berichte)
    8.1 Zukünftige Hörfunkförderung in Bayern: Technische Infrastrukturförderung (TIF)
    8.2 Sachstand Inhalteförderung 2025
  9. Aktuelles aus der Werbung: Rahmenbedingungen von Wahlwerbung im Zusammenhang mit der Europawahl (Bericht)
  10. Verschiedenes

Ergebnisse

  • TOP 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

Die Sitzungsleitung stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung fest.

  • TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der am 18.04.2024 versandten Fassung genehmigt.

  • TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung des Medienrats am 07.03.2024

Die Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung des Medienrats am 07.03.2024 wird genehmigt.

  • TOP 4: Aktueller Bericht                                        


4.1 Zusammenarbeit BLM mit dem Bayerischen Bündnis für Toleranz
Bericht über den Start der Videokampagne „#zuwertvollfuerhass“ des Bayerischen Bündnisses für Toleranz, deren Umsetzung die BLM unterstützt hat. 

4.2 Rückblick: Rechtssymposium
Bericht über das hochkarätig besetzte Rechtssymposium zu „40 Jahre privater Rundfunk oder wie Regulierung Freiheit sichert“, das die BLM am 19.04.2024 gemeinsam mit dem IUM ausrichtete.

4.3 Ausblick: BLM-Fachtagung Jugendschutz und Nutzerkompetenz
Ankündigung der Fachtagung mit dem Titel „Wir haben was dagegen! – Diskriminierung in den Medien und wie wir damit umgehen können“, die am 08.05.2024 in der BLM stattfinden wird.

4.4 Änderung IBV (Sport1 und P7S1)
Bericht über die geplante Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei Sport1 nach Einstieg der türkischen Produktionsfirma Acun Medya. Information über den aktuellen Stand der Umstrukturierung bei P7S1 und die Abstimmungsergebnisse in der Hauptversammlung am 30.04.2024.

  • TOP 5: Verlängerung der Kapazitätszuweisung

Drahtloser Hörfunk Unterfranken – Radio Charivari Würzburg und Radio Gong Würzburg
Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat folgenden, in Ziffer 4 ergänzten (fett), Beschluss zu fassen:

1. Den Anbietern

(Sendezeitanteile in %)
- Neue Welle Würzburg Rundfunkprogrammgesellschaft mbH, 95,2 %
- Dr. Blagoy Apostolov – Radio Opera (Spartenanbieter), 3,6 %
- Medienreferat der Diözese Würzburg (Spartenanbieter), 1,2 %

wird zur Verbreitung des lokalen Hörfunkprogrammes „Radio Charivari Würzburg“ im technischen DAB-Verbreitungsgebiet Unterfranken (Block 10A) in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität von 54 CU (Nettodatenrate 72 kbit/s und Fehlerschutz EEP 3A) befristet bis zum 30.06.2025 zur Nutzung zugewiesen.

  1. Dem Anbieter „Neue Welle Würzburg Rundfunkprogrammgesellschaft mbH“ wird ab dem 01.07.2025 zur Verbreitung des lokalen Hörfunkprogrammes „Radio Charivari Würzburg“ im technischen DAB-Verbreitungsgebiet Unterfranken (Block 10A) in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität von 54 CU (Nettodatenrate 72 kbit/s und Fehlerschutz EEP 3A) befristet bis zum 31.05.2034 zur Nutzung zugewiesen.

  1. Für das Hörfunkangebot gem. Ziffer 2 werden ab dem 01.07.2025 die Sparten

a) „Kulturelle Inhalte (in Magazinsendung mit spezifischer Musikfarbe)“ mit einem Sendezeitanteil von 3,6 % und
b) “Kirchliche Inhalte“ mit einem Sendezeitanteil von 1,2 %

festgelegt. Die Sparten müssen im Zeitraum von montags bis sonntags in einem Zeitfenster zwischen 06.00 Uhr morgens und 24:00 Uhr abends ausgestrahlt werden.

  1. Dem Anbieter „Neue Welle Würzburg Rundfunkprogrammgesellschaft mbH“ wird aufgegeben, dafür Sorge zu tragen, dass die Sparten gem. Ziffer 3 jeweils durch einen unabhängigen Dritten, welcher medienrechtlich allein verantwortlich für das Spartenprogramm ist, erfüllt werden. Die Verpflichtung aus Ziffer 3 wird insbesondere dann erfüllt, wenn die in Ziffer 1 genannten Spartenanbieter im selbigen Umfang weiterhin vom Hauptanbieter verbreitet werden. Eine Abweichung hiervon ist zu begründen und bedarf der Zustimmung der Landeszentrale. Der Anbieter hat einen entsprechenden Kooperationsvertrag mit dem Dritten, der den gesamten Zuweisungszeitraum abdeckt, bis spätestens neun Monate vor Zuweisungsbeginn gem. Ziffer 2 der Landeszentrale vorzulegen. Der Kooperationsvertrag muss den Umfang, die Sendezeitvereinbarung sowie eine Klausel beinhalten, welche eine ordentliche Kündigung unter die aufschiebende Bedingung der Zustimmung der Landeszentrale stellt. 
                                                                                                             
  2. Die Zuweisung gem. Ziffer 2 steht unter dem Vorbehalt des Widerrufes für den Fall, dass die „Neue Welle Würzburg Rundfunkprogrammgesellschaft mbH“ einen entsprechenden Kooperationsvertrag gem. Ziffer 3 und Ziffer 4 ohne die Zustimmung der Landeszentrale ordentlich kündigt.
     
  3. Der „Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG“ wird zur Verbreitung des lokalen Hörfunkprogrammes „Radio Gong Würzburg“ im lokalen DAB-Verbreitungsgebiet Unterfranken (Block 10A) in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Nettodatenrate von 54 CU (Nettodatenrate 72 kbit/s und Fehlerschutz EEP 3A) befristet bis zum 31.05.2034 zur Nutzung zugewiesen.
     
  4. Das Programm ist jeweils simulcast über DAB und die entsprechend den Angeboten „Radio Gong Würzburg“ sowie „Radio Charivari Würzburg“ zugewiesenen UKW-Frequenzen 106,9 MHz (Würzburg) bzw. 102,4 MHz (Würzburg), 88,5 MHz (Kitzingen), 90,4 MHz (Gemünden) mit den Füllsenderfrequenzen 92,6 MHz (Ochsenfurt), 88,6 MHz (Karlsstadt) und 99,0 MHz (Marktheidenfeld) auszustrahlen. Derzeit bezieht sich die Zuweisung auf das vom 12.12.2023 eingereichte Programmschema sowie die Programmübersicht des Gesamtprogramms (Anlage).
     
  5. Das medienrechtliche Versorgungsgebiet für die Angebote „Radio Charivari Würzburg“ und „Radio Gong Würzburg“ umfasst die Stadt Würzburg und die Landkreise Würzburg, Kitzingen und Main-Spessart.
     
  6. Für die in Nr. 1., Nr. 2. und Nr. 6. genannten Kapazitäten kann optional auch der etwas schwächere Fehlerschutz PL EEP 3B genutzt werden. Damit kann bei 54 CU eine Nettodatenrate von jeweils 96 kbit/s erreicht werden.
     
  7. Die Anbieter haben der Landeszentrale eine Umstellung des Fehlerschutzes mindestens eine Woche vor der Umstellung anzuzeigen.
     
  • TOP 6: Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse

München Live TV Fernsehen GmbH & Co. KG – „münchen.tv“ und tv.ingolstadt GmbH & Co. KG – „tv.ingolstadt”

Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

Die gemäß der Mitteilungen der „München Live TV Fernsehen GmbH & Co. KG“ vom 08.04.2024 und 09.04.2024 geplanten Änderungen der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse der „München Live TV Fernsehen GmbH & Co. KG“, der „tv.ingolstadt GmbH & Co. KG“ und der „TV Bayern Programmgesellschaft mbH“ werden als medienrechtlich unbedenklich bestätigt.

  • TOP 7: Audiostrategie 2025

7.1 Änderungen der Rundfunksatzung (RfS)
Bericht über die für die Umsetzung der Audiostrategie erforderlichen Novellierungen der Rundfunksatzung.

7.2 Sachstand Verlängerungen der UKW-Kapazitätszuweisungen 2025
Vorstellung von Organisation und Zeitplan der Verlängerung der UKW-Kapazitätszuweisungen.

  • TOP 8: Weiterentwicklung Förderung 2025

   

8.1 Zukünftige Hörfunkförderung in Bayern:
Technische Infrastrukturförderung (TIF)
Vorstellung von Zielen, Eckpunkten und Fördersummen des neuen Konzepts zur Förderung der technischen Infrastruktur für Hörfunkanbieter ab Juli 2024.

8.2 Sachstand Inhalteförderung 2025
Im Rahmen der Audiostrategie 2025 soll die Inhalteförderung neu gestaltet werden. Vorstellung eines Vorschlags zur Modifizierung der Programmförderrichtlinie und des Dotierungssystems als erste Schritte.

  • TOP 9: Aktuelles aus der Werbung

Rahmenbedingungen von Wahlwerbung im Zusammenhang mit der Europawahl
Vorstellung der Regeln für die Ausstrahlung von Wahlwerbung in Radio und TV am Beispiel der Europawahl 2024.

  • TOP 10: Verschiedenes

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