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10. Sitzung des Grundsatzausschusses

04.12.2018

Tagesordnung

  1. Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Grundsatzausschusses des Medienrats am 02.10.2018
     
  2. Erlass von Satzungen und Richtlinien:
    2.1 Änderung der Richtlinie zur Förderung der Technischen Infrastruktur von terrestrischen Hörfunkangeboten nach dem BayMG (TIF)
    2.2 Novellierung der Gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten zur Gewährleistung des Schutzes der Menschenwürde und des Jugendschutzes (Jugendschutzrichtlinien – JuSchRiL)
     
  3. Wirtschaftsplan 2019

  4. Mittel für Programmförderung 2019

  5. Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen:
    5.1 Radio Next Generation GmbH & Co. KG (egoFM)

  6. Aktuelle Gerichtsverfahren (Bericht)

  7. Verschiedenes
     

Ergebnisse

  • Top 2: Erlass von Satzungen und Richtlinien
    2.1 Änderung der Richtlinie zur Förderung der Technischen Infrastruktur von terrestrischen Hörfunkangeboten nach dem BayMG (TIF)         
                                                                                 

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, die Änderung der Richtlinie zur Förderung der Technischen Infrastruktur von terrestrischen Hörfunkangeboten nach dem BayMG (TIF) zu beschließen.

  • 2.2. Novellierung der Gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten zur Gewährleistung des Schutzes der Menschenwürde und des Jugendschutzes (Jugendschutzrichtlinien – JuSchRiL)

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, die Gemeinsamen Jugendschutzrichtlinien der Landesmedienanstalten zu beschließen.

  • Top 3: Wirtschaftsplan 2019

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, dem Wirtschaftsplan der BLM für 2019 mit dem Einzelplan Förderung nach Art. 23 BAyMG zuzustimmen.

  • Top 4: Mittel für Programmförderung 2019

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Für die im Wirtschaftsplan 2019 zur Verfügung stehenden Programmförderungsmittel in Höhe von EUR 600.000 werden 410.000 Euro an Hörfunkangebote und 190.000 Euro an Fernsehangebote vergeben. Die Mittel sind gegenseitig deckungsfähig.

2. Für das Förderjahr 2019 wird eine Förderobergrenze von 50 Prozent für die Vergabe von Fördermitteln nach der Programmförderungs-Richtlinie (PFR) festgelegt.

  • Top 5: Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, den Antrag von egoFM abzulehnen, die Übernahme der Gesellschaftsanteile der Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG in Höhe von 90,87 Prozent an der Radioblut GmbH & Co. Studiobetriebs KG durch die Antenne Bayern GmbH & Co. KG als medienrechtlich unbedenklich zu bestätigen.*

*Der Antrag wurde zwischenzeitlich zurückgezogen.

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat ferner zu beschließen, dass dem Antrag von Konrad Schwingenstein, die medienrechtliche Unbedenklichkeit der Übernahme der Gesellschaftsanteile der Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG in Höhe von 90,87 % an der Radioblut GmbH & Co. Studiobetriebs KG zu bestätigen, keine medienrechtlichen Bedenken entgegenstehen.

  • Top 6: Aktuelle Gerichtsverfahren: ZUFFA Ltd. ./. Landeszentrale

Die Geschäftsführung erläutert den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom
6. November 2018, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde der Landeszentrale im Gerichtsverfahren des Ultimate Fighting-Lizenzhändlers ZUFFA Ltd. gegen die Landes­zentrale zurückgewiesen wurde.

Der Grundsatzausschuss teilt die Einschätzung der Geschäftsleitung, dass im Hinblick auf die Trägerschaft nach Art. 111a der Bayerischen Verfassung dringender Klärungsbedarf besteht, und empfiehlt, weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine Aufhebung des verwaltungsgerichtlichen Urteils in Sachen ZUFFA UK Ltd. zu erreichen. Der nächste Schritt ist die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof.