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15. Sitzung des Grundsatzausschusses

23.07.2019

Tagesordnung

1. Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Grundsatzausschusses des Medienrats am 28.05.2019

2. Wahl eines Mitglieds des Medienkompetenz-Ausschusses

3. Erlass von Satzungen und Richtlinien:
3.1. Änderung der Finanzierungsbeitragsrichtlinie

4. Definition „Antisemitismus“ der IHRA

5. Einzelfragen des lokalen Fernsehens:
5.1. Lokales/regionales Fernsehen Oberpfalz Nord: Änderung der Anbieterstruktur
5.2. Lokales/regionales Fernsehen Ingolstadt: Rechtsformänderung

6. Aktuelle Gerichtsverfahren (Bericht)

7. Dreizehnter Tätigkeitsbericht des Beauftragten für den Datenschutz bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (Berichtszeitraum: 01.01.2016 – 25.05.2018)

8. Verschiedenes

Ergebnisse

  • TOP 2: Wahl eines Mitglieds des Medienkompetenz-Ausschusses

Als Nachfolger für den aus dem Medienrat ausgeschiedenen Franz Kustner entsendet der Grundsatzausschuss Medienrat Max Deisenhofer in den Medienkompetenz-Auschuss.

  • TOP 3: Erlass von Satzungen und Richtlinien

3.1 Änderung der Finanzierungsbeitragsrichtlinie
Die Geschäftsleitung erläutert den Änderungsbedarf in der Finanzierungsbeitragsrichtlinie. Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat einstimmig, die Änderung der Richtlinie zu beschließen.

  • TOP 4: Definition "Antisemitismus" der IHRA

Die Geschäftsleitung erläutert, warum sich die BLM in ihrer Arbeit der 2016 von der International Holocaust Remenbrance Alliance (IHRA) entwickelten Definition von Antisemitismus anschließen sollte. Dies war durch den Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungskultur und geschichtliches Erbe vorgeschlagen und durch den Medienkompetenz-Ausschuss befürwortet worden. Der Grundsatzausschuss empfiehlt ebenfalls, dass sich der Medienrat die Definition der IHRA zu eigen macht.

  • TOP 5: Einzelfragen des lokalen Fernsehens

5.1 Lokales/regionales Fernsehen Oberpfalz Nord: Änderung der Anbieterstruktur
Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat nach Erläuterung der vorgesehenen Änderung der Anbieterstruktur beim lokalen/regionalen Fernsehen Oberpfalz Nord, die Änderung zu genehmigen.

5.2 Lokales/regionales Fernsehen Ingolstadt: Rechtsformänderung

Der Grundsatzausschuss nimmt die mit der Übernahme des lokalen/regionalen Fernsehens in Ingolstadt verbundene Rechtsformänderung zur Kenntnis. Sie bringt keine Änderung der Inhaber und Beteiligungsverhältnisse mit sich.

  • TOP 6: Aktuelle Gerichtsverfahren (Bericht)

Die Geschäftsleitung unterrichtet den Grundsatzausschuss über aktuelle Gerichtsverfahren und –entscheidungen zu Werbeverstößen und Angeboten, die über das Internet verbreitet werden.

  • TOP 7: Dreizehnter Tätigkeitsbericht des Beauftragten für den Datenschutz bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (Berichtszeitraum 01.01.2016 – 25.05.2018)

Der für den Berichtszeitraum zuständige Beauftragte für den Datenschutz bei der Landeszentrale erläutert seine Tätigkeit im Berichtszeitraum.