Cookie Hinweis

Suche

17. Sitzung des Grundsatzausschusses

03.12.2019

Tagesordnung

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung

  3. Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Grundsatz-Ausschusses des Medienrats am 01.10.2019

  4. Erlass von Satzungen und Richtlinien:
    4.1 Änderung der Gewinnspielsatzung
    4.2 Änderung der Gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten zur Gewährleistung des Schutzes der Menschenwürde und des Jugendschutzes (Jugendschutzrichtlinie – JuSchRiL)

  5. Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen:
    5.1 Entscheidungen zu bundesweit verbreiteten Programmen

  6. Mittel für Programmförderung 2020

  7. Wirtschaftsplan

  8. Aktuelle Gerichtsentscheidungen

  9. Verschiedenes
     

Ergebnisse

  • TOP 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

Der  Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Grundsatzausschusses fest.

  • TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung

Die Reihenfolge der Behandlung der TOPe 7 und 6 werden getauscht und die Tagesordnung wird in der geänderten Fassung genehmigt.

  • TOP 3: Genehmigung Niederschrift über die 16. Sitzung des Grundsatzausschusses des Medienrats am 01. Oktober 2019  

Die Niederschrift über die 16. Sitzung des  Grundsatzausschusses des Medienrats am 1. Oktober 2019 wird ohne Änderungen genehmigt.

  • TOP 4:  Erlass von Satzungen und Richtlinien

4.1 Änderung der Gewinnspielsatzung

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Satzung zur Änderung der Gewinnspielsatzung wird beschlossen.

4.2 Änderung der Gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten zur Gewährleistung des Schutzes der Menschenwürde und des Jugendschutzes (Jugendschutzrichtlnien – JuSchRL)

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Die veröffentlichte Inkrafttretensregelung der Gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten zur Gewährleistung des Schutzes der Menschenwürde und des Jugendschutzes (Jugendschutzrichtlinien–JuSchRiL) wird wie folgt geändert:

„Die Richtlinien treten nach Zustimmung aller Landesmedienanstalten zu dem Zeitpunkt in Kraft, den der/die ALM-Vorsitzende bekannt gibt.“

  • TOP 5: Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen

5.1 Entscheidungen zu bundesweit verbreiteten Programmen

Die Geschäftsleitung unterrichtet den Grundsatzausschuss über die durch die KEK bzw. ZAK abschließend getroffenen Entscheidungen der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei den Anbietern SPORT1, SPORT1+, SPORT1 Livestream, eSPORTS1,  Kabel 1 sowie WELT, N24 DOKU.

Nach Auffassung des BLM-Präsidenten Siegfried Schneider ist der Einstieg des Investors KKR bei Konzernen mit Meinungtsrelevanz genau zu beobachten. Gleiches gilt für den Einstieg der Mediaset SpA bei der PRoSiebenSat.1 AS.

  • TOP 6: Mittel für Programmförderung 2020

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Für die im Wirtschaftsplan 2020 zur Verfügung stehenden Programmförderungsmittel in Höhe von 600.000 € werden 410.000 € an Hörfunkangebote und 190.000 € an Fernsehangebote vergeben. Die Mittel sind gegenseitig deckungsfähig.

2. Für das Förderjahr 2020 wird eine Förderobergrenze von 50 % für die Vergabe von Fördermitteln nach der Programmförderungs-Richtlinie- PFR festgelegt.

  • TOP 7: Wirtschaftsplan 2020

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, dem Wirtschaftsplan 2020 mit Einzelplan-Förderung nach Art. 23 BayMG zuzustimmen.

  • TOP 8: Aktuelle Gerichtsverfahren (Bericht)

Die Geschäftsleitung berichtet dem Grundsatzausschuss über aktuelle Gerichtsverfahren und –entscheidungen.

  • TOP 9: Verschiedenes