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18. Sitzung des Grundsatzausschusses

04.02.2020

Tagesordnung

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

  2. Genehmigung der Tagesordnung

  3. Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Grundsatz-Ausschusses des Medienrats am 03.12.2019

  4. Erlass von Satzungen und Richtlinien:
    4.1. Änderung der Programmausschuss-Satzung

  5. Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen:
    5.1. Axel Springer SE

  6. Stiftungskuratorium der Stiftung Medienpädagogik Bayern:
    Vorschläge aus dem Grundsatzausschuss für die kommende Sitzungsperiode

  7. Aktuelle Gerichtsentscheidungen (Bericht)

  8. Verschiedenes

Ergebnisse

  • TOP 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

Der  Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Grundsatzausschusses fest.

  • TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der am 24. Januar 2020 versandten Fassung von den Mitgliedern des Grundsatzausschusses einstimmig genehmigt.

  • TOP 3: Genehmigung Niederschrift über die 17. Sitzung des Grundsatzausschusses des Medienrats am 3. Dezember 2019     

Die Niederschrift über die 17. Sitzung des  Grundsatzausschusses am 3. Dezember 2019 wird ohne Änderungen genehmigt.

  • TOP 4:  Erlass von Satzungen und Richtlinien

4.1 Änderung der Programmausschuss-Satzung

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Satzung zur Änderung der Programmausschuss-Satzung wird beschlossen.

  • TOP 5: Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen

5.1 Axel Springer SE

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Fortsetzung der Anbietertätigkeit der Axel Springer SE als landesweite Hörfunkanbieterin mit einem Anteil in Höhe von 16 % am Hörfunkangebot Antenne Bayern stehen nach Übernahme der Anteile in Höhe von 42,50 % durch Traviata B.V. medienrechtliche Gründe nicht entgegen.

2. Die medienrechtliche Unbedenklichkeit in Nr. 1 steht unter dem Vorbehalt, dass ein vollumfänglicher und auf Dauer angelegter Stimmrechtsverzicht der Traviata B.V. für alle Angelegenheiten, die Antenne Bayern betreffen, gesellschaftsrechtlich verbindlich festgeschrieben wird.

3. Der Fortsetzung der Anbietertätigkeit der Rock Antenne GmbH & Co. KG als landesweiter Hörfunkanbieterin stehen nach Übernahme der Anteile in Höhe von 42,50 % am Gesellschafter Axel Springer SE, der mit einem Anteil in Höhe von 16 % an der Antenne Bayern GmbH & Co. KG beteiligt ist, durch Traviata B.V. medienrechtliche Gründe nicht entgegen.

TOP 6: Stiftungskuratorium der Stiftung Medienpädagogik Bayern

Der Grundsatzausschuss schlägt einstimmig Max Deisenhofer als Mitglied des Stiftungskuratoriums der Stiftung Medienpädagogik Bayern für die am 16. November 2020 beginnende nächste Amtsperiode vor. Für die Nachbesetzung der Vakanz in der noch laufenden Amtsperiode macht der Grundsatzausschuss keine Vorschläge.

TOP 7: Aktuelle Gerichtsentscheidungen (Bericht)

Die Geschäftsleitung unterrichtet die Mitglieder des Grundsatzausschusses über aktuelle Gerichtsentscheidungen in den Rechtsstreitigkeiten „live arena“, Statistisches Landesamt sowie C.A.M.P. TV.

TOP 8: Verschiedenes

Die Geschäftsleitung unterrichtet den Grundsatzausschuss über den aktuellen Sachstand der Organisation des zweiten bundesweiten DAB+-Multiplexes.