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26. Sitzung des Grundsatzausschusses

05.07.2021

Tagesordnung

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2021
  4. Erlass von Satzungen und Richtlinien: (Beschlüsse)
    4.1 Richtlinie zur Förderung der Technischen Infrastruktur von terrestrischen Hörfunkangeboten nach dem BayMG (TIF)
    4.2 Satzung zur Regulierung von Medienintermediären gemäß § 96 Medienstaatsvertrag
    4.3 Satzung zur Durchführung der Vorschriften gemäß § 84 Abs. 8 Medienstaatsvertrag zur leichten Auffindbarkeit von privaten Angeboten (Public-Value-Satzung)
    4.4 Gemeinsame Richtlinie der Landesmedienanstalten zur Sicherung der Meinungsvielfalt durch regionale Fenster in Fernsehvollprogrammen nach § 59 MRStV (Fernsehfensterrichtlinie - FFR)
    4.5 Gemeinsame Richtlinien der Landesmedienanstalten über die Sendezeit für unabhängige Dritte nach § 67 MStV (Drittsendezeitrichtlinie – DSZR)
    4.6 Gemeinsame Richtlinie der Landesmedienanstalten über die Berufung, Zusammensetzung und Verfahrensweise von Programmbeiräten nach § 66 MRStV (Programmbeiratsrichtlinie – PBR)
    4.7 Satzung zur Deckung der notwenigen Ausgaben der Organe nach § 104 Absatz 2 MStV und zur Erfüllung der Gemeinschaftsaufgaben (Finanzierungssatzung – FS)
  5. Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen: (Bericht)
    Entscheidungen zu bundesweit ausgerichteten Programmen
  6. Gesetzesantrag der Grünen zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes (Bericht)
  7. Verschiedenes:
    Sitzungstermine 2022

Ergebnisse

  • TOP 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

Der stellvertretende Vorsitzende, Herr Dr. Gertz, stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Grundsatzausschusses fest.

  • TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der am 25.06.2021 versandten Fassung genehmigt.

  • TOP 3: Nachtrag zum Wirtschaftplan 2021

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, dem Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2021 zuzustimmen.

  • TOP 4: Erlass von Satzungen und Richtlinien:

4.1 Richtlinie zur Förderung der Technischen Infrastruktur von terrestrischen Hörfunkangeboten nach dem BayMG (TIF)

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, die Richtlinie zur Änderung der Richtlinie zur Förderung der Technischen Infrastruktur von terrestrischen Hörfunkangeboten nach dem Bayerischen Mediengesetz (TIF) zu beschließen.

4.2 Satzung zur Regulierung von Medienintermediären gemäß § 96 Medienstaatsvertrag

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, die Satzung zur Regulierung von Medienintermediären gemäß § 96 Medienstaatsvertrag zu beschließen.

4.3 Satzung zur Durchführung der Vorschriften gemäß § 84 Abs. 8 Medienstaatsvertrag zur leichteren Auffindbarkeit von privaten Angeboten (Public-Value-Satzung)

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat,

  1. die Satzung zur Durchführung der Vorschriften gemäß § 84 Abs. 8 Medienstaatsvertrag zur leichten Auffindbarkeit von privaten Angeboten (Public-Value-Satzung) zu beschließen.
  2. folgende Protokollerklärung zu verabschieden:

    „Eingedenk der Verantwortung der Landeszentrale, für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen, hat der Medienrat die Public-Value-Satzung gemäß dem von der Gemeinschaft der Landesmedienanstalten mehrheitlich beschlossenen Satzungsentwurf beschlossen. Darin erfasst ist auch die Regelung in § 9 Abs. 4, wonach die zuständige Landesmedienanstalt die Aufgabe hat, auf eine Einigung mit den Anbietern der gesetzlich bestimmten beitragsfinanzierten Programme und der zugehörigen Telemedienangebote bezüglich der Reihenfolge der Darstellung der Angebote hinzuwirken. Die Landeszentrale ist davon überzeugt, dass eine solche Einigung die chancengleiche Abbildung sowohl öffentlich-rechtlicher wie auch privater Angebote befördert. Sollte diesbezüglich keine Einigung gelingen oder die Einigung zu substantiellen Nachteilen für private Angebote führt, soll die Darstellung der Reihenfolge anhand sonstiger relevante Kriterien (z.B. Marktanteilen) möglich bleiben.“
  • TOP 5: Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen:
    Entscheidungen zu bundesweit ausgerichteten Programmen

Der Geschäftsführer, Herr Dr. Schmiege, berichtet über folgende, medienrechtlich ünbedenkliche Änderungen: Er führt aus, dass die KEK und die ZAK in alleiniger Zuständigkeit Veränderungen der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei der WeltN24 GmbH und der TMTV GmbH, dem Veranstalter des Programms Tele 5, genehmigt haben. Hintergrund der ersteren Veränderungen ist eine Squeeze-Out bei der 100 %igen Muttergesellschaft Axel Springer AG, bei der die Anteile mehrer kleiner Anteilsinhaber durch die Beteiligungsgesellschaft KKR, bzw. deren Tochtergesellschaft Traviata übernomen wurden.
Im zweiten Verfahren wird die TMTV GmbH nach Übernahme der Gesellschaftsanteile durch die Discovery Communicatons Deutschland GmbH & Co. KG nunmehr auf diesen Veranstalter verschmolzen.

Weiter wurden von der KEK und der ZAK abschließend die Beteiligungsveränderungen bei der ProSieben-Gruppe genehmigt. Hintergrund war hier eine Aufstockung der Anteile durch die italienische Mediaset. Abgegeben wurden die Anteile von den Beteiligungsgesellschaften KKR und Ruby Equity Invest.

  • TOP 6: Gesetzesantrag der Grünen zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes

Der Geschäftsführer, Herr Dr. Schmiege, erläutert den Änderungsantrag. Der Gesetzesänderungsantrag hat u.a. die Diskussion angestoßen, inwiefern in Fällen von rechtlichen Bedenken gegen die Ausstrahlung betrauter Angebote von einer nach BayMG zwingend vorgesehenen Wiederholung abgesehen werden kann.

  • TOP 7: Verschiedenes

7.1 Sitzungstermine

Die Übersicht über die Sitzungstermine 2022 wird vom Grundsatzausschuss entgegengenommen.