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28. Sitzung des Grundsatzausschusses

 06.12.2021

Tagesordnung

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Grundsatzausschusses des Medienrats am 12.10.2021
  4. Erlass von Satzungen und Richtlinien: (Beschlüsse) 
    4.1. Satzung zur Regulierung von Medienintermediären gemäß § 96 Medienstaatsvertrag
    4.2. Änderung der Rundfunksatzung
  5. Wirtschaftsplan 2022 (Beschluss)
  6. Mittel für Programmförderung 2022 (Beschluss)
  7. Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen: (Beschluss)
    Radio Teddy GmbH & Co. KG
  8. Verschiedenes

Ergebnisse

  • Top 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende, Herr Dr. Kuhn, stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Grundsatzausschusses fest.

  • Top 2: Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der am 26.11.2021 versandten Fassung genehmigt.

  • Top 3: Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Grundsatzausschusses des Medienrats am 12.10.2021

Die Niederschrift über die 27. Sitzung des Grundsatzausschusses des Medienrats am 12.10.2021 wird ohne Änderungen genehmigt.

  • Top 4: Erlass von Satzungen und Richtinien

4.1 Satzung zur Regulierung von Medienintermediären gemäß § 96 Medienstaatsvertrag

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, die Satzung zur Regulierung von Medienintermediären gemäß § 96 Medienstaatsvertrag zu beschließen.

4.2 Änderung der Rundfunksatzung
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Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, Satzung zur Änderung der Rundfunksatzung zu beschließen.

  • Top 5: Wirtschaftsplan 2022

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, dem Wirtschaftsplan 2022 mit dem Einzelplan Förderung nach Art. 23 BayMG zuzustimmen. 

  • Top 6: Mittel für Programmförderung 2022

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Im Wirtschaftsplan 2022 stehen Programmförderungsmittel in Höhe von 600.000 EUR zur Verfügung.
  2. Für die Vergabe nach den Regelungen der Programmförderungs-Richtlinie stehen Fördermittel in Höhe von 550.000 EUR zur Verfügung, von denen 375.800 an Hörfunkangebote und 174.200 EUR an Fernsehangebote verggeben werden. Die Mittel sind gegenseitig deckungsfähig.
  3. Für das Förderjahr 2022 wird eine Förderobergrenze von 50 % für die Vergabe von Fördermitteln nach der Programmförderungs-Richtlinie festgelegt.
  4. Für besonders innovative Projekte bei den Hörfunk- und Fernsehangeboten können weitere 50.000 EUR bewilligt werden. Dies erfolgt in einem gesonderten Verfahren.     
  • Top 7: Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen:
    Radio Teddy GmbH & Co. KG

Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Übernahme der Gesellschafteranteile des Herrn Uwe Andreas Schneider in Höhe von 3,85 % an der Radio Teddy GmbH & Co. KG durch die IR Holding GmbH & Co. KG ist medienrechtlich unbedenklich.

  • Top 8: Verschiedenes​​​​​​​

Kein Sachvortrag.