28. Sitzung des Grundsatzausschusses
06.12.2021
Tagesordnung
- Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Grundsatzausschusses des Medienrats am 12.10.2021
- Erlass von Satzungen und Richtlinien: (Beschlüsse)
4.1. Satzung zur Regulierung von Medienintermediären gemäß § 96 Medienstaatsvertrag
4.2. Änderung der Rundfunksatzung
- Wirtschaftsplan 2022 (Beschluss)
- Mittel für Programmförderung 2022 (Beschluss)
- Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen: (Beschluss)
Radio Teddy GmbH & Co. KG
- Verschiedenes
Ergebnisse
- Top 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende, Herr Dr. Kuhn, stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Grundsatzausschusses fest.
- Top 2: Genehmigung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird in der am 26.11.2021 versandten Fassung genehmigt.
- Top 3: Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Grundsatzausschusses des Medienrats am 12.10.2021
Die Niederschrift über die 27. Sitzung des Grundsatzausschusses des Medienrats am 12.10.2021 wird ohne Änderungen genehmigt.
- Top 4: Erlass von Satzungen und Richtinien
4.1 Satzung zur Regulierung von Medienintermediären gemäß § 96 Medienstaatsvertrag
Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, die Satzung zur Regulierung von Medienintermediären gemäß § 96 Medienstaatsvertrag zu beschließen.
4.2 Änderung der Rundfunksatzung
Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, Satzung zur Änderung der Rundfunksatzung zu beschließen.
- Top 5: Wirtschaftsplan 2022
Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, dem Wirtschaftsplan 2022 mit dem Einzelplan Förderung nach Art. 23 BayMG zuzustimmen.
- Top 6: Mittel für Programmförderung 2022
Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:
- Im Wirtschaftsplan 2022 stehen Programmförderungsmittel in Höhe von 600.000 EUR zur Verfügung.
- Für die Vergabe nach den Regelungen der Programmförderungs-Richtlinie stehen Fördermittel in Höhe von 550.000 EUR zur Verfügung, von denen 375.800 an Hörfunkangebote und 174.200 EUR an Fernsehangebote verggeben werden. Die Mittel sind gegenseitig deckungsfähig.
- Für das Förderjahr 2022 wird eine Förderobergrenze von 50 % für die Vergabe von Fördermitteln nach der Programmförderungs-Richtlinie festgelegt.
- Für besonders innovative Projekte bei den Hörfunk- und Fernsehangeboten können weitere 50.000 EUR bewilligt werden. Dies erfolgt in einem gesonderten Verfahren.
- Top 7: Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen:
Radio Teddy GmbH & Co. KG
Der Grundsatzausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Übernahme der Gesellschafteranteile des Herrn Uwe Andreas Schneider in Höhe von 3,85 % an der Radio Teddy GmbH & Co. KG durch die IR Holding GmbH & Co. KG ist medienrechtlich unbedenklich.
- Top 8: Verschiedenes
Kein Sachvortrag.